Anlass zu dieser Massnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gab die verbreitete Vergiftung von Bienen, die im Frühling 2008 in Süddeutschland beobachtet wurde. Zusammen mit den neuen Qualitätsvorschriften für die Saatgut-Behandlung kann dank dieser Massnahme die Bewilligung der betroffenen Pflanzenbehandlungsmittel aufrechterhalten werden, da eine Vergiftungsgefahr für Bienen ausgeschlossen wird.
In den letzten Jahren wurden ihn verschiedenen europäischen Ländern mehrere schwere Vergiftungsfälle bei Bienen im Zusammenhang mit insektizidbehandeltem Saatmais vermeldet. Der jüngste Fall ereignete sich im Frühling 2008 in Süddeutschland. Die von den Behörden der betroffenen Länder durchgeführten Untersuchungen vor Ort haben ergeben, dass diese Vergiftungen der schlechten Behandlungsqualität der jeweiligen Saatmais-Chargen (übermässige Staubemission) und der Verwendung bei der Aussaat dieser Chargen von pneumatischen Drillmaschinen, die den Luftstrom nach oben richten, zuzuschreiben sind.
Dieses Fazit hat das Bundesamt für Landwirtschaft dazu veranlasst, die Bewilligung der Pflanzenbehandlungsmittel für Saatmais Poncho, Cruiser und Mesurol anzupassen. Saatmais, das mit diesen Produkten behandelt wurde, darf ab sofort nur noch mit pneumatischen Drillmaschinen ausgebracht werden, die mit Deflektoren ausgestattet sind. Diese sollen den Luftstrom aus dem pneumatischen System in Richtung und in Nähe des Bodens entweichen lassen. Ziel ist es, die Ausbreitung von insektizidbehaftetem Staub zu begrenzen.
Parallel dazu wurden Massnahmen zur
Qualitätssicherung bei der Saatgutbehandlung getroffen, um die Staubemission einzuschränken. In der Schweiz wurden bisher zwar keine Fälle von Bienenvergiftung aufgrund von behandeltem Saatmais festgestellt, doch müssen die neuen Fakten ernst genommen werden, insbesondere das erwiesene Risiko im Zusammenhang mit der Emission von Insektizidstaub bei der Aussaat mit pneumatischen Drillmaschinen von unsachgemäss behandeltem Saatmais. Mit den neuen Anforderungen des BLW kann dieses Risiko so weit gesenkt werden, dass für
Bienenvölker, die sich in der Nähe von besäten Flächen aufhalten, keine Gefahr besteht. (BLW)