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14.10.2010 | 06:23 | Biosicherheit 

Internationale Haftungsregeln für den GVO-Handel - Ergänzung zum Cartagena-Protokoll beschlossen

Wien - Die Vertragsstaaten des Biosicherheits-Protokolls haben sich auf gemeinsame Regeln zur Haftung und Wiedergutmachung bei Schäden an der biologischen Vielfalt verständigt, die durch den grenzüberschreitenden Transport von lebenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden.

Rapssaatgut
Das teilte das Sekretariat der Biodiversitäts-Konvention (CBD) gestern mit. Österreichs Landwirtschafts- und Umweltminister Nikolaus Berlakovich begrüßte diese Einigung gegenüber aiz.info als "sehr wichtigen Schritt - auch für unser Land". "Das Cartagena-Protokoll ist ein entscheidendes Instrument zum Schutz der Biodiversität und zur Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Umweltpolitik. Durch die Herausforderungen im Lebensmittelbereich, den steigenden Einsatz von Bioenergie im internationalen Klimaschutz und den zunehmenden internationalen Handel vor allem durch China, Indien und Brasilien ist die Bedeutung des Protokolls für eine nachhaltige Entwicklung heute größer als je zuvor", weist Berlakovich auf die Wichtigkeit des Übereinkommens und der nun beschlossenen Ergänzung hin.


Durch GVO-Transport entstandene Schäden ausgleichen 
 
Nach mehr als sechs Jahren Verhandlungsdauer beschlossen die Vertragspartner im japanischen Nagoya den "Nagoya-Kuala Lumpur-Zusatz" zum Cartagena-Protokoll für Biosicherheit. Das Zusatzprotokoll legt internationale Regeln und Verfahren fest, nach denen Schäden durch den grenzüberschreitenden Transport lebender GVO ausgeglichen werden sollen. Der Vorsitzende der fünften Konferenz der Vertragsparteien (MOP-5) in Nagoya, der japanische Landwirtschaftsminister Michihiko Kano, sprach von einem Wendepunkt für das Biosicherheits-Protokoll. Die Einigung schaffe gute Voraussetzungen, die globalen Herausforderungen zum Schutz der Biodiversität mit neuem Elan anzugehen. Das Zusatzprotokoll wird ab dem 07.03.2011 ein Jahr lang zur Unterzeichnung im UN-Hauptquartier in New York aufliegen. 

 
Seit September 2003 in Kraft, USA nicht beteiligt

Das Cartagena-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt den Im- und Export von lebenden GVO, wie beispielsweise gentechnisch verändertem Mais. Der Vertrag trat am 11.09.2003 in Kraft. Ihm gehören 159 Staaten und die Europäische Union an. Die EU-weite Umsetzung erfolgt durch gentechnikrelevante Normen des Gemeinschaftsrechtes. In Österreich wird es national durch das Gentechnikgesetz geregelt. Dieses Regelungssystem bietet unserem Land den Schutz, dass nicht alle gentechnisch veränderten Erzeugnisse in die EU-Länder unkontrolliert eingeführt werden können und wir im EU-weiten Entscheidungsprozess über die Einfuhr von GVO mitwirken können. Nationaler Kontaktpunkt und Verbindungsglied zum Sekretariat des Abkommens und den einzelnen Vertragsparteien ist das Österreichische Umweltbundesamt. Die USA haben das Übereinkommen hingegen nicht unterzeichnet. (BMLFUW/AIZ)
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