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30.05.2022 | 17:55 | Unkrautkiller 

Ist Glyphosat doch nicht krebserregend?

Helsinki - Die Einstufung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat als krebserregend ist „nicht gerechtfertigt“.

Unkrautkiller
EU-Chemikalienagentur: Glyphosat ist nicht krebserregend. (c) proplanta
Zu dieser Einschätzung kommt der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in seiner heute im Rahmen der Neubewertung des insektiziden Wirkstoffes in Helsinki veröffentlichten Stellungnahme. Damit bestätigt die EU-Behörde ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.

Die ECHA kommt zu dem Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat als zielorganspezifische Toxizität oder mutagene beziehungsweise reproduktionstoxische Substanz erfüllen. Ferner heißt es, dass die bestehende Einstufung, wonach der Insektizidwirkstoff „schwere Augenschäden verursacht und für Wasserlebewesen giftig ist“, beibehalten werden sollte.

Wie die EU-Agentur erklärte, sind bei der Ausarbeitung der jetzt präsentierten Stellungnahme eine Vielzahl wissenschaftlicher Daten sowie „viele Hunderte von Kommentaren“, die im Rahmen von Konsultationen eingegangen sind, berücksichtigt worden.

Das nun angenommene Gutachten wird bis Mitte August an die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Die EFSA wird dann ihre Risikobewertung von Glyphosat durchführen, die, wie vor kurzem bereits bekanntgegeben wurde, voraussichtlich erst im Juli 2023 fertiggestellt sein soll.

Die EU-Zulassung für den Wirkstoffs läuft allerdings bereits am 15. Dezember dieses Jahres aus. Wie die Kommission dazu jüngst erklärte, dürfte sie den Mitgliedstaaten auf Basis der aktuellen Zulassungskriterien aller Voraussicht nach eine „temporäre Verlängerung“ von Glyphosat vorschlagen, um den Prüfbehörden ausreichend Zeit einzuräumen.
AgE
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