Das Mittel kann gegen erwachsene Fruchtfliegen ab Beginn der Reife bis zum Weichwerden der Beeren (BBCH 81 - 85) mit 0,075 l/ha in maximal 200 bis 400 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit abdriftmindernder Anwendungstechnik in die Traubenzone gespritzt werden. Maximal ist eine Behandlung möglich. Die Wartezeit wurde auf 7 Tage festgesetzt.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 30m, 95 % - 15m.
Verlängerung von Zulassungen: Das BVL nachfolgende Verlängerungen übermittelt:
Moddus |
Trinexapac |
30.04.2019 |
Juwel |
Epoxiconazol+Kresoxim-methyl |
30.04.2020 |
Behandlungen mit Pirimor Granulat in vielen Anwendungsgebieten im Gewächshaus nicht mehr zulässig!
Mit der Verordnung (EU) 2016/71 wurden Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb abgesenkt. Die neuen Höchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 16. August 2016 erzeugt werden. Sie sind in einigen Kulturen nicht mehr einhaltbar. Deshalb werden die betroffenen Genehmigungen mit Wirkung vom 16. August 2016 widerrufen.
Achtung: Ab diesem Tag ist die Anwendung von Pirimor Granulat im Gewächshaus gegen Blattläuse und Blattläuse als Virusvektoren in Spinat, Stielmangold, Schnittmangold, Winterportulak, Sommerportulak und Gelber Portulak nicht mehr zulässig.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.07.2016)