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27.07.2016 | 06:46 | Ackerbau 

Tipps zur Bekämpfung von Wurzelunkräutern auf Getreide- und Rapsstoppeln

Karlsruhe - Der Pflanzenschutzexperte des Regierungspräsidums Stuttgart Dr. F. Merz gibt Tipps zu notwendingen Maßnahmen nach der Getreide- und Rapsernte. Aus seiner Sicht ist dann ein optimaler Zeitpunkt um die Bekämpfung von Wurzelunkräutern durchzuführen.

Acker-Winde bekämpfen
Blüte der Acker-Winde (c) proplanta
Für diese Maßnahme bieten sich beispielsweise Mittel wie Starane XL, Kyleo oder auch Glyphosat-Mittel an. Weitere Hinwiese dazu sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“, Tab. 2 auf S. 13 zu finden.

Starane XL wird gegen die Zaunwinde mit einer Aufwandmenge von 1,8 l/ha eingesetzt. Gegen Acker- und Zaunwinde, Distel, Quecke u.a. wird eine Tankmischung mit Dominator 480 TF (3,75 l/ha) empfohlen. Um einen guten Bekämpfungserfolg zu erzielen, müssen die Winden frisch ausgetrieben haben und ca. 20 cm lang sein.

Kyleo erfasst alle Wurzelunkräuter, neben den Winden-Arten insbesondere auch den Ackerschachtelhalm. Aufgrund der Bodenwirkung des Wuchsstoffes (2,4-D) müssen zur Vermeidung von Schäden in der Folgekultur folgende Abstände zwischen Anwendung und Aussaat eingehalten werden: Vor Getreide 3 Tage, Phacelia 14 Tage, Raps, Senf und Leguminosen 28 Tage.

Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel eignen sich zur Distel- und Queckenbekämpfung.

Achtung: Bei der Anwendung der Mittel ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit dem gleichen und anderen Glyphosat-haltigen Mitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352).

Hinweis: Grundsätzlich ist bei den Stoppelbehandlungen darauf zu achten, dass Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Flächen abspritzt, handelt ordnungswidrig. Der Verstoß ist zudem Cross Compliance relevant.

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.07.2016)
LTZ Augustenberg
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