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20.07.2016 | 14:06 | Krautabtötung 

Kartoffeln: Krautregulierung planen

Karlsruhe - Die Krautabtötung dient in erster Linie der Regulierung der Knollengröße und der Bestimmung des Erntetermins.

Kartoffelkraut
(c) proplanta
Krautabtötungsmittel dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden, wie Gefäßbündelverbräunungen in den Knollen verursachen.

Zur Regulierung des Kartoffelkrauts ist in dichten und kräftigen Beständen eine Strategie empfehlenswert, bei der mittels reduzierter Mittelmengen von Reglone (1,5-2,5 Liter/ha) oder mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (5 bis 7 Tage danach) mit z.B. Shark oder Quickdown + Toil die Stängel abgetötet werden.

Ein Wiederaustrieb muss, z.B. durch eine Nachbehandlung mit Shark, unbedingt verhindert werden. Die maximale Aufwandmenge der eingesetzten Mittel darf dadurch jedoch nicht überschritten werden. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens 2 bis 3 Wochen nach der Krautabtötung erfolgen.

Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie z.B. Electis, Ranman Top, Shaktis und Shirlan, wichtig. In krautreichen Beständen wird für eine optimale Benetzung der Einsatz von 600 Liter/ha Wasseraufwand bei der letzten Fungizidbehandlung empfohlen.

Achtung: Der Einsatz von Keimhemmungsmitteln mit dem Wirkstoff Maleinsäurehydrazid, z.B. Fazor, Itcan, Himalaya, führt zu nachweisbaren Rückständen im Erntegut. Deshalb muss er vor der Durchführung der Maßnahme mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden.

Hinweis: Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und weitere Mittelempfehlungen stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“ in Tab. 56 auf S. 64, Empfehlungen zur Krautregulierung in Tab. 57 auf S. 65.

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.07.2016)

LTZ Augustenberg
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