(c) proplanta Ab dann dürften Lieferungen aus den Vereinigten Staaten nicht mehr mit den Begriffen "chateau", "classic", "clos", "cream", "crusted/crusting", "fine", "late bottled vintage", "noble", "ruby", "superior", "sur lie", "tawny", "vintage" oder "vintage character" geschmückt sein.
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche eine Verordnung erlassen, die die weitere Verwendung dieser Begriffe im Zusammenhang mit US-Weinen untersagt. Allerdings dürfen vorhandene Bestände zum Verkauf vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht werden. Die Regelung steht in Zusammenhang mit dem Weinabkommen, das die beiden Handelsblöcke 2005 schlossen. Darin akzeptierte die EU unter anderem bestimmte, in Amerika übliche Verfahren zur Weinbereitung, während sich die USA bereit erklärten, auf die Nutzung semi-generischer Bezeichnungen zu verzichten.
Die Kommission weist darauf hin, dass sich die jetzt aufgehobene Zulassung automatisch um zwei Jahre verlängert hätte, wäre dieser Punkt des Protokolls nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt worden. Die Brüsseler Behörde teilte Washington nach eigenen Angaben bereits im September 2008 ihre Absichten mit. (AgE)
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