Nach anfänglich sehr warmen Temperaturen bis zur Monatsmitte April sind die Temperaturen zwischenzeitlich doch deutlich gefallen. Auch für die kommenden Tage sagen die Wetterprognosen dringend benötigte Niederschläge voraus aber auch tiefere Temperaturen verbunden mit Schneefall.
Was das für die Maisaussaat im Höhengebiet bedeutet erläutert der Pflanzenschutzexperte vom LRA Schwarzwald-Baar-Kreis, G. Schoch. Er rät dazu noch abzuwarten bis die Bodentemperaturen wieder mindestens 8°C erreichen. Denn aus seiner Sicht ist nur dann gewährleistet, dass sich die Keimling zügig entwickeln und gleichmäßig auflaufen.
Vorab sollte aber die Herbizidstrategie für die geplanten Maisflächen klar sein. Da der Mais sehr spät die Reihen schließt und in der Jugendentwicklung keine starke Unkrautkonkurrenz verträgt, sollte geprüft werden, ob eine Vorauflaufanwendung mit einem Bodenherbizid überhaupt möglich ist. Bodenherbizide brauchen für eine gute Wirkung ein gut abgesetztes Saatbeet, wenig Pflanzenrückstände sowie Bodenfeuchtigkeit.
Auch die Bodenart (schwer) oder der Humusgehalt (humos) beeinflussen ebenfalls die Wirkung der Mittel. Kombinationen der Wahl für die Region sind beispielsweise Spectrum+Stomp Aqua (1,25+2,5 Liter/ha) oder Quantum+Stomp Aqua (1,5+2,0 Liter/ha). Storchschnabel und Ackerfuchsschwanz werden mit Hilfe dieser Mischungen mitbekämpft. Die Mittel können bei guter Wirksamkeit bis in den frühen Nachauflauf der Unkräuter ausgebracht werden.
Ist eine Vorauflaufbehandlung aus o.a. Gründen nicht möglich, können ab dem 2-Blattstadium des Maises sog. „Nachauflaufbehandlungen“ durchgeführt werden.
Der Pflanzenschutzexperte weist ferner explizit darauf hin, dass beim Einsatz von Herbiziden in baden-württembergischen Mais einiges beachtet werden muss.
Der Einsatz
Terbuthylazinhaltiger Mittel wie Artett, Aspect, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran Ultimate und deren Kombipackungen ist in allen Wasserschutzgebieten verboten.
Hinweis: Als wichtige Maßnahme des Grundwasserschutzes wird außerdem empfohlen, die Mittel auch außerhalb von Wasserschutzgebieten auf durchlässigem Untergrund nicht einzusetzen.
Pendimethalinhaltige Pflanzenschutzmittel (Stomp Aqua, Activus u.a.) unterliegen festgesetzten
Anwendungsbestimmungen:
- Diese Mittel dürfen nur mit Düsen mit 90% Abdriftminderung auf der ganzen Fläche ausgebracht werden.
- Die Fahrgeschwindigkeit darf max. 7,5 km/h betragen.
- Die Wasseraufwandmenge muss mindestens 300 Liter Wasser sein.
- Die entsprechenden Mittel dürfen nur bis zu einer Windgeschwindigkeit von max. 3 m/s ausgebracht werden (Abdrift).
Besondere Vorschriften gibt es auch in der Fruchtfolge Mais auf Mais: Hierzu muss man wissen, dass der Wirkstoff Nicosulfuron (Motivell, Samson 4SC, Kelvin, Arigo, Cirontil, Elumis u.a.) nur 1x in 2 Jahren ausgebracht werden darf.
Der Donaueschinger Fachmann weist außerdem darauf hin, dass in nächster Zeit bei einigen Mitteln die Zulassung abgelaufen ist bzw. ablaufen wird. In diesen Fällen ist die mittelspezifische Ausbrauchfrist zu beachten.
Im Sinne der guten fachlichen Praxis gilt:
- Bei Flächen an Gewässern gilt es die Abstandsauflagen der Mittel und nach dem Wassergesetz (Randstreifen von 5m) beachten.
- Bei Flächen mit Hangneigung >2% ist Mulchsaat oder die Anlage eines Randstreifens (5-20 m) zwingend erforderlich. (Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.04.2017)