Zudem reifen aufgrund der Trockenheit Getreide- und Rapsbestände sehr ungleich ab. Zum Teil sind sie erheblich mit Unkrautdurchwuchs belastet.
Ein bis zwei Wochen vor der Ernte besteht in Notfällen die Möglichkeit, Herbizide zur Ernteerleichterung einzusetzen. Eine solche Maßnahme muss gut überlegt werden und erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten, wie z.B. Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Freiland, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte, sowie der Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure, vorgenommen werden.
Zudem ist zu beachten, dass seit diesem Jahr Spätanwendungen mit Glyphosat in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt sind, auf denen aufgrund von
Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw.
Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre.
Eine Behandlung im Raps (ab BBCH 85: 50% der Samen/Schoten sind ausgereift, Samen sind trocken und hart, in der Regel bei mehr als 2/3 hellbrauner bis dunkelbrauner Körner) wird wegen der hohen Durchfahrtverluste nur empfohlen, wenn aufgrund des Unkrautbesatzes eine Ernte nicht möglich ist.
Getreide kann ab dem Zeitpunkt der Vollreife (ab BBCH 89: Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn, Kornfeuchte unter 25%) behandelt werden.
In Saat- und Braugetreide sowie Raps zur Saatguterzeugung, dürfen Glyphosat-Mittel nicht vor der Ernte zur Anwendung kommen!
Im Merkblatt „
Pflanzenproduktion 2014“ sind in Tab. 2 auf S. 13 nur Glyphosatmittel aufgeführt, die kein Tallowamin enthalten. Je nach Mittel sind Wartezeiten von 7 bzw. 14 Tagen einzuhalten. Beim Einsatz von Glyphosatmitteln mit dem Netzmittel Tallowamin ist eine Verwendung des Erntegutes als Futtermittel und/oder Einstreu nicht möglich!
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart)
Quelle: LTZ Augustenberg
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Pflanzenbauberater