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03.04.2015 | 06:02 | Nachbauerklärung 

Nachbau melden, damit die Ernte von morgen sicher ist

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet im Auftrag der Pflanzenzüchter ab April die Unterlagen zur Nachbauerklärung und bittet die Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015.

Nachbauauskunft erbeten
Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen rechtzeitig erfüllen. (c) proplanta
Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30.06.2015 einzureichen. Für Landwirte, die kein Formular erhalten haben, besteht die Möglichkeit, dieses bei der STV anzufordern oder ihre Erklärung online einzureichen.

Die STV setzt sich im Auftrag der Züchter für eine gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung ein. Diese Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen können.

Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbaugebühr, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) rechtzeitig erfüllen. Landwirte, die nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, begehen eine Sortenschutzverletzung und sind dem Sortenschutzinhaber u. a. zum Schadensersatz verpflichtet. Anstelle einer ermäßigten Nachbaugebühr ist dann Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr zu zahlen.

„Mit ihrer Investition in Saatgut über Z-Lizenz- oder Nachbaugebühren stärken die Landwirte die Leistungsfähigkeit der Züchtung – damit die Ernte von morgen sicher ist. Nur so kann die Pflanzenzüchtung die für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft erforderliche Sortenvielfalt bereitstellen“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV. „Um unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten für die Landwirte und Züchter zu vermeiden, bitten wir jeden, der Nachbau betrieben hat, seine Nachbaumeldung korrekt und fristgerecht bis zum 30.06.2015 einzureichen“, so Otten abschließend. Der Nachbauratgeber enthält wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut.

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung. (PD)
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