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09.09.2018 | 10:00 | Pflanzenschutz 

Neonikotinoidverbot in Kraft getreten

Paris - In Frankreich ist am 1. September ein Anwendungsverbot für Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Thiacloprid und Acetamiprid und damit für sämtliche in der Europäischen Union zugelassene neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Kraft getreten.

Neonikotinoidverbot 1. September 2018
(c) proplanta
Die Regierung erklärte am Vorabend des Verbotes, das Land nehme eine Vorreiterrolle beim Schutz von Bestäubern ein. Die Maßnahme sei notwendig, um den massiven Verlusten bei wildlebenden Bestäuberinsekten und Bienenvölkern entgegenzuwirken. Die Neonikotinoide könnten „in vielen Situationen“ durch Alternativen wie etwa biologische Schädlingsbekämpfung ersetzt werden. Den Landwirten stellte Paris Unterstützung beim Übergang in Aussicht.

Das Verbot war 2016 im Rahmen des Biodiversitätsgesetzes verabschiedet worden; zuvor hatte sich die Lesung über mehr als ein Jahr hingezogen und das ursprünglich für 2016 vorgesehene Gesetz wurde schließlich um zwei Jahre verschoben - nicht zuletzt um den beteiligten Akteuren mehr Vorbereitungszeit zu verschaffen.

Ausnahmereglungen soll es nach dem Willen der Regierung nur für Anwendungen auf der Basis des Wirkstoffs Acetamiprid geben. Paris hatte zugleich aber signalisiert, diese nur in begrenzten Umfang und nach eingehender Verträglichkeitsprüfung genehmigen zu wollen. Inwieweit dieser Kurs unter dem neuen Umweltminister François de Rugy noch Bestand hat, bleibt allerdings abzuwarten.

Paris kündigte indes an, noch weiter gehen zu wollen und im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Erzeuger auch die Wirkstoffe Sulfoxaflor und Flupyradifuron zu verbieten. Brüssel sei bereits über diese Maßnahme informiert worden, hieß es. Beide Wirkstoffe gelten als mögliche Alternativen zu Neonikotinoiden und gehören chemisch gesehen zu anderen Gruppen, der Wirkmechanismus ist aber mit dem der Neonikotinoide identisch.

Produkte mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor hatten im vergangen Oktober in Frankreich die Zulassung erhalten; diese war aber bereits im November vom Verwaltungsgericht in Nizza wieder ausgesetzt worden. Flupyradifuron ist laut der Datenbank der Europäischen Kommission noch in keinem Mitgliedstaat zugelassen; entsprechende Verfahren laufen aber in mehreren Ländern, darunter auch Deutschland.
AgE
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