Bei geringem Auftreten bewährt sich als biologische Bekämpfungsmaßnahme das Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel (ca. 3 – 4 m hoch mit gut befestigtem Querholz aus ca. 5 cm starken und mindestens 50 cm langem Rundholz). Bei der chemischen Bekämpfung ist zu beachten, dass die zugelassenen Rodentizide nicht breitflächig sondern nur als Einzellochbehandlung mit der Legeflinte ausgebracht werden dürfen.
Weiterhin sollten auch die Kontrollen zum Ackerschneckenauftreten nicht vernachlässigt werden. Neben
Winterraps kann auch Wintergetreide geschädigt werden. Abgefressene Keimblätter, unregelmäßig durchlöcherte Laubblätter und angefressene Blattränder sowie glänzende Schleimspuren auf den Pflanzen und dem Boden kennzeichnen das Schadbild am Winterraps. Im Getreide können lückig auflaufende Bestände, angefressene Körner, Keimlinge und Wurzeln auf Schneckenbefall hindeuten.
Wichtige ackerbauliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind die Beseitigung von Ausfallgetreide, Ausfallraps und Ernterückständen durch eine gründliche Stoppelbearbeitung, die Aussaat in ein feinkrümeliges und gut abgesetztes Saatbett und eine ausreichende Rückverfestigung zur Beseitigung von Kluten und Hohlräumen.
Zur chemischen Bekämpfung stehen derzeit wieder Mittel aus drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung: Eisen-III-Phosphat (Sluxx), Metaldehyd (z. B. Metarex TDS, Patrol Meta Pads, Delicia Schneckenlinsen, MolluStop, Arinex) und Methiocarb (Mesurol-Schneckenkorn). Nassgepresste Köder besitzen eine bessere Regenbeständigkeit, die trocken gepressten Mittel haben in der Regel eine etwas höhere Attraktivität für die Schnecken. Bei geringem Schneckenaufkommen reicht gegebenenfalls eine Randbehandlung aus.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden