Eine Bekämpfungsmaßnahme ist aber nur erforderlich, wenn die Bekämpfungsschwelle überschritten wird. Gefährlicher als der Käferfraß ist allerdings der Fraß der Larven in den Blattstielen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 % durch Fraß zerstörter Blattfläche oder ab dem 4-Blattstadium bei über 50 Käfer/Gelbschale in 10 Tagen. Gleichzeitig sollte bei Befallskontrollen auf die Rübsenblattwespe, Kohlmotte (Kohlschabe), Kohlweißling und die Kohlfliege geachtet werden. Die Larven der Rübsenblattwespe können bei massivem Auftreten starke Schäden bis zum Kahlfraß anrichten, treten jedoch im Herbst zumeist nur örtlich und in geringer Intensität auf.
Im Wintergetreide ist weiterhin auf
Blattläuse zu achten. Ab Auflauf der Neuansaaten sollten intensive Kontrollen erfolgen, da die Befallsentwicklung der Blattläuse entscheidend vom weiteren
Witterungsverlauf abhängig ist. Schläge, die sich in der Nachbarschaft von Maisbeständen bzw. Ausfallgetreide befinden und weitentwickelte Bestände sind vorrangig zu kontrollieren. Noch vorhandenes Ausfallgetreide als wichtiges Virusreservoir sollte möglichst noch vor Auflauf der Neuansaaten beseitigt werden.
Frühsaaten sind generell stärker gefährdet. Ein Einsatz von Insektiziden sollte aber nicht routinemäßig, z. B. in Verbindung mit anstehenden Herbizidmaßnahmen, sondern stets auf der Grundlage von Befallskontrollen erfolgen.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden