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11.03.2016 | 16:28 | Abdrift 

Neuen Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.

Abdrift Pendimethalin + Prosulfocarb
(c) proplanta
Die Anwendungsbestimmungen haben folgenden Wortlaut:
  • Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
  • Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
  • Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.

Die neuen Anwendungsbestimmungen gelten für alle zugelassenen und nachfolgende gelisteten Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Pendimethalin bzw. Prosulfocarb enthalten, und für alle Anwendungsgebiete:

Wirkstoff(e) Präparat Zul.-Nr.
Pendimethalin+Picolinafen Picona 005017-00
Pendimethalin Stomp Aqua 005958-00
Pendimethalin Stomp Raps 005958-60
Pendimethalin Activus 006180-00
Chlortoluron+Diflufenican+Pendimethalin Trinity 006797-00
Pendimethalin ACTIVUS SC 006839-00
Pendimethalin InnoProtect Pendi 400 SC 006839-60
Diflufenican+Pendimethalin ADDITION 006840-00
Clomazone+Pendimethalin Stallion SYNC Tec 007363-00
Flufenacet+Pendimethalin Malibu 024834-00
Prosulfocarb Boxer 033838-00
Prosulfocarb Filon 033838-60
Pendimethalin+Picolinafen Picona 005017-00

Achtung: Die Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, also auch für bereits gekaufte Mittel. Teilweise waren bei den betroffenen Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die zum Schutz von Gewässern und angrenzenden Flächen verlustmindernde Geräte mit einer geringeren Abdriftminderungsklasse verlangten. Diese Anwendungsbestimmungen wurden angepasst!

Hinweis: Es gilt also nun in allen Fällen mindestens Abdriftminderungsklasse 90  % auf der gesamten Fläche.

Hintergrund: In der Vergangenheit hat die Anwendung pendimethalin- und prosulfocarbhaltiger Pflanzenschutzmittel im Einzelfall zu Wirkstoffeinträgen in größerer Entfernung von der behandelten Fläche geführt. Die Folge waren messbare Rückstände in den dort angebauten Kulturen. Die neuen Anwendungsbestimmungen sollen solche Verfrachtungen vermindern. Zur Begrenzung der Abdrift werden Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % vorgeschrieben.

Flankierend wird die Fahrgeschwindigkeit auf 7,5 km/h limitiert, weil nur dann die Verlustminderung von 90 % erreicht wird. Der Mindestaufwand von 300 Litern Wasser pro Hektar verringert den Feintropfenanteil. Die Vorschrift, das Mittel nur bei einer Windgeschwindigkeit von höchstens 3m/s auszubringen, soll sowohl die Abdrift des Spritznebels als auch Verfrachtung durch Bodenerosion vermeiden.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2016)

LTZ Augustenberg
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