Der Mann aus der Pfalz wehrte sich dagegen, dass die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ihm für zwei Weine des Jahrgangs 2011 die Vermarktung als
Eiswein verboten hatte.
Mit einer Klage war er schon vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gescheitert. Nun wies das OVG die Berufung zurück (Az.: 8 A 10489/13.OVG), ließ aber eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, wie das OVG am Montag in Koblenz mitteilte.
Zuvor hatte es noch ein Sachverständigengutachten eingeholt - etwa zu der Frage, wie kalt es bei der Lese sein muss. (dpa/lrs)