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11.10.2016 | 11:30 | Flächenbilanz 

Pflanzenbau: Bilanzen für den Landwirtschaftsbetrieb

Dresden - Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss.

Flächenbilanz
(c) proplanta
Der Bilanzzeitraum von 12 Monaten sollte aus Gründen der Datenerhebung dem Kalenderjahr entsprechen, andere Zeiträume sind aber möglich. Vorgeschrieben ist die Bilanzierung von N und P. Zusätzlich sollte der Landwirt in die Bilanzierungsberechnung Kalium mit einbeziehen, da dieser Nährstoff eine große Bedeutung für stabile Erträge hat. Es wird empfohlen, jetzt schon die notwendigen Daten zur Berechnung der Flächenbilanz nach Abschluss der Ernte bzw. bis Ende des Jahres zu erheben.

Je niedriger der Saldo beim Erreichen der angestrebten Erträge ausfällt, umso höher ist die Nährstoffeffizienz. In Jahren mit unerwartet geringerem Ertragsniveau und damit niedrigeren Nährstoffabfuhren vergrößert sich der Überschuss und reduziert die Nährstoffeffizienz.

Der N-Saldo, den jeder Betrieb nicht überschreiten darf, liegt entsprechend der Düngeverordnung bei 60 kg N/ha im Mittel der letzten 3 Jahre. Bei P2O5 gilt eine Obergrenze des Saldos von 20 kg (bei P von 8,8 kg) pro ha im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre.

Jedem Landwirt wird angeraten, neben der Flächenbilanz auch eine Schlagbilanz zu erstellen. Mit der Bewertung der Nährstoff-Salden eines Schlages können Fehler im Nährstoffmanagement des Betriebes leichter erkannt und behoben werden. In der Broschüre »Umsetzung der Düngeverordnung – Hinweise und Richtwerte für die Praxis« (Link zur Broschüre s. u.) sind alle Gehalte und Entzüge zur Berechnung der Bilanzen im Anhang aufgeführt. Abschnitt 4 enthält Hinweise zur Erstellung von Nährstoffbilanzen. Wenn die Nährstoffbilanz per Hand berechnet wird, sind ebenfalls im Anhang dieser Broschüre Formulare dazu vorhanden.

Einfacher und schneller erfolgt die Erstellung der Bilanzen mit Hilfe von Computerprogrammen. Mit dem Programm BEFU des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Link zum Programm BEFU s. u.) können außer den Düngungsempfehlungen auch die Flächenbilanz, die Schlagbilanz sowie verschiedene Humusbilanzen berechnet werden. Seit Mitte 2014 ist im genannten Programm auch eine Schwefel-Bilanz auf Schlagebene verfügbar. Nach Auswahl der Schlagbilanz besteht die Möglichkeit die Schwefel-Bilanz für den Schlag oder Betrieb mit berechnen zu lassen. Die Gehalts- und Entzugsparameter sind für Schwefel im Programm hinterlegt. Zusätzliche Dateneingaben sind nicht notwendig.

Für den Ökologischen Landbau steht zusätzlich die Berechnung der Hoftor-Bilanz zur Verfügung.
Frank Förster / LfULG Dresden
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