Die Vorbereitungen für dieses neue Verfahren laufen auf Hochtouren, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Landwirte, die ihre Sachkunde durch einen anerkannten landwirtschaftlichen Berufsabschluss nachweisen können, den sie bis zum 14. Februar 2012 erlangt haben oder zu dieser Zeit in Ausbildung waren, müssen aber spätestens bis zum 26. Mai den neuen Sachkundenachweis bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen. Rund 100.000 Sachkundige sind berechtigt, diesen neuen Nachweis gegen eine Gebühr von 40 Euro zu beantragen
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung wird großer Wert auf den sachgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und den Umweltschutz gelegt. Eine überbetriebliche Ausbildungseinheit an einer landwirtschaftlichen Lehranstalt stellt sicher, dass alle Azubis auf dem gleichen Wissensstand sind. Bislang galten deshalb der Gehilfenbrief, die Landwirtschaftsurkunde oder das Zeugnis eines landwirtschaftlichen Studiums als Sachkundenachweis. Ab Oktober werden diese Dokumente für den Bereich Pflanzenschutz durch eine einheitliche Plastikkarte abgelöst. Nur Landwirte, die im Besitz dieser Karte sind, dürfen ab 26. November Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen.
Pflanzenschutzberatung oder der
Verkauf von Pflanzenschutzmitteln werden ebenfalls nur noch mit der Karte erlaubt sein. Die neuen Karten werden voraussichtlich im September an alle Sachkundigen verschickt. Das neue Jahr wird für die sogenannten „Altsachkundigen“, also diejenigen, die am 14. Februar 2012 bereits sachkundig oder in Ausbildung waren, auch das erste Jahr sein, in dem sie eine verpflichtende Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz belegen müssen.
Damit die Anwender von Pflanzenschutzmitteln stets auf dem neuesten Kenntnisstand sind, muss in Zukunft jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Fortbildung besucht werden, um den Sachkundenachweis aufrecht zu erhalten. Diese
Fortbildung kann bei der Landwirtschaftskammer oder bei einem externen Anbieter besucht werden. Externe Anbieter müssen jedoch vom Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen anerkannt werden. Diese Voraussetzungen gelten für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hobbygärtner dürfen weiter ohne Fortbildung und Nachweiskarte Pflanzenschutzmittel ausbringen. (LPD)