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22.12.2014 | 14:45 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Dauergrünland: Ab 1. Januar 2015 neue Regelung zu Direktzahlungen beachten!

Karlsruhe - Im neuen Antragsjahr 2015 gilt es beim Thema Dauergrünland (DG) einige Neuerungen zu beachten.

Dauergrünland Direktzahlungen
(c) proplanta
Zum einen tritt am 1. Januar die neue Regelung zu den Direktzahlungen und zum Greening in Kraft. Zum anderen ergeben sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und aus Auslegungsänderungen bei der Dauergrünlanddefinition durch die EU-Kommission Änderungen, die restriktiver sind als bisher. Dies hat auch Konsequenzen auf die bisherige Handhabung bei mehrjährigen Brachen.

(Informationen vom Landwirtschaftsamt Main-Tauber vom 18.12.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg
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