Es muss in diesem Zusammenhang noch mal auf die Beseitigung der Rapsstoppeln auf nahe gelegenen Vorjahresrapsschlägen hingewiesen werden, weil auch von dort Infektionen möglich sind.
Die Befallskontrollen zum Auftreten von
Rapserdfloh, Kohlmotte (Kohlschabe), Rübsenblattwespe und
Kohlfliege sind noch bis etwa Ende Oktober kontinuierlich fortzuführen. Der Befall ist nach wie vor örtlich und schlagweise sehr differenziert. Über notwendige Bekämpfungsmaßnahmen tierischer Schaderreger ist in jedem Fall schlagspezifisch, auch unter Beachtung der aktuellen Pflanzenentwicklung, zu entscheiden.
Bei anhaltend feuchter Witterung sollten die Kontrollen zum Ackerschneckenauftreten nicht vernachlässigt werden. Neben
Winterraps kann auch Wintergetreide geschädigt werden. In feuchteren Lagen und noch nicht so weit entwickelten Beständen besteht eine erhöhte Gefährdung. Abgefressene Keimblätter, unregelmäßig durchlöcherte Laubblätter und angefressene Blattränder sowie glänzende Schleimspuren auf den Pflanzen und dem Boden kennzeichnen das Schadbild am Winterraps.
Im Getreide können lückig auflaufende Bestände, angefressene Körner, Keimlinge und Wurzeln auf Schneckenbefall hindeuten. Weiterhin sollten auch die Befallskontrollen auf
Feldmäuse in Neuansaaten und mehrjährigen Feldfutter- bzw. Vermehrungsschlägen kontinuierlich durchgeführt werden.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden