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02.04.2011 | 07:29 | Pflanzenschutzspritzung 

Pflanzenschutz: Ort, Zeit und Menge festhalten

Oldenburg - Das Gesetz fordert von Landwirten umfassende Dokumentation.

Pflanzenschutzspritzung
Wenn Landwirte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen sie das eindeutig und umfassend dokumentieren. Das fordert das Pflanzenschutzgesetz, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Die Dokumentation kann sowohl elektronisch, aber auch schriftlich in Papierform geschehen. Die Aufzeichnungen haben zeitnah zu erfolgen, sind zwei Jahre aufzubewahren und bei Betriebsprüfungen vorzulegen.

Verantwortlich für die eindeutige Dokumentation ist der Betriebsleiter. Er muss den Zeitpunkt der Pflanzenschutzanwendung, den Ort, das Präparat und dessen eingesetzte Menge, den Grund des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Kultur/Schaderreger) sowie den Namen des Anwenders festhalten. Die korrekte Dokumentation wird im Rahmen von Betriebskontrollen überprüft. Dabei werden landwirtschaftliche Betriebe stichprobenartig von Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer auf die Einhaltung auch anderer EU-Vorgaben geprüft. Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen drohen Bußgelder und Kürzungen von Betriebsprämien.

Landwirte gehen sehr verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um. Nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig" werden sie erst dann ausgebracht, wenn ein größerer Schaden zu erwarten ist, der den Einsatz rechtfertigt. Erst wenn diese „Schadensschwelle" überschritten ist, werden Herbizide gegen Unkräuter, Fungizide gegen Pilzkrankheiten und Insektizide gegen Schadinsekten eingesetzt.

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist außerdem ein Sachkundenachweis des Anwenders notwendig. Um den zu erwerben, muss bei der Landwirtschaftskammer ein dreitägiger Lehrgang mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert werden. (lwk-ns)
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