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02.11.2011 | 07:03 | Pflanzenschutzrecht 

Pflanzenschutzgesetz muss Chancen zur Harmonisierung nutzen

Berlin - Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Neuordnung des deutschen Pflanzenschutzrechts.

Pflanzenschutzrecht
(c) proplanta
Das gilt insbesondere für die Harmonisierung durch die obligatorische zonale Zulassung mit der EU-Zulassungsverordnung Nr. 1107/2009 unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier, Umwelt, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Damit erwartet der ZVG einen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Dies verdeutlichte Dr. Hans Joachim Brinkjans, Umweltreferent des ZVG, in der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am gestrigen Mittwoch, 26. Oktober.

Der ZVG begrüßt insbesondere, dass mit Artikel 51 der EU-Zulassungsverordnung europaweit gültige Regelungen zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen vorgegeben sind. Verbunden mit dem Instrument der zonalen Zulassung und der gegenseitigen Anerkennung erwartet der ZVG damit langfristig eine Harmonisierung der Verfügbarkeit von sicheren und geeigneten Pflanzenschutzmitteln in der EU. Grundlage dafür seien effiziente Verfahren, die auf nationale Sonderwege verzichteten. Die Bewertung der Wirkstoffe und der Pflanzenschutzmittel müsse auf der Basis einheitlicher europäischer Leitlinien erfolgen. Ebenso sei eine einheitliche Definition der Anwendungsgebiete dabei maßgeblich.

Das Instrument der gegenseitigen Anerkennung gelte nur für Zulassungen nach der Verordnung 1107/2009 ab 14. Juni 2011. Um die Übernahme bereits bestehender Zulassungen - z. B. aus den Niederlanden oder Belgien - zu ermöglichen, sollte im Gesetz dazu eine Übergangsregelung vorgesehen werden.

Weiterhin machte Dr. Brinkjans deutlich, dass sich Pflanzenschutz in dynamischen Systemen vollziehe, die von vielen Variablen bestimmt würden. Der integrierte Pflanzenschutz werde ab 2014 Bestandteil der guten fachlichen Praxis. Die Erstellung entsprechender Grundsätze erfülle die Anforderungen der Pflanzenschutzmittel-Anerkennungs-Richtlinien. Die gute fachliche Praxis lasse sich nicht normieren oder in eine Verordnung pressen. Vielmehr müsse der integrierte Pflanzenschutz als komplexes dynamisches System an den jeweiligen Anwendungsfall spezifisch angepasst werden. Der Nationale Aktionsplan (NAP) greife den integrierten Pflanzenschutz mit der Entwicklung von Leitlinien besonders auf. Im Nationalen Aktionsplan werde also der allgemeine Rahmen mit sektor- und kulturspezifischen Leitlinien konkretisiert und mit Maßnahmen verbunden.

Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtige, so der ZVG, umfassend auch die Inhalte der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Rahmenrichtlinie greife auch den Bereich der Sachkunde in Artikel 5 auf. Schon bisher war die Sachkunde im Pflanzenschutzgesetz und in der Sachkundeverordnung geregelt. Neu sind Beantragung des Sachkundenachweises und die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Grundsätzlich müsse auch in Zukunft sichergestellt sein, dass die Sachkunde laut Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung mit der Ausbildung in den Agrarberufen (u.a.) zum Gärtner erworben werde. Das Verfahren zur Antragstellung müsse unbürokratisch und einfach gestaltet werden. Eine ausreichende Übergangsfrist fördere die Akzeptanz bei den Betrieben. Dies gelte ebenso für die Fristen zur Aktualisierung der Sachkunde durch Fort- und Weiterbildung. (zvg)
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