Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen. Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt (Rückstandshöchstgehalt in Blättern überschreitet nicht den Wert von Grünkohl).
Zulassungserweiterungen
Die Zulassung von
Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis) wurde nach Art. 51 erweitert.
Mit dem Mittel kann jetzt zusätzlich gegen Larven des Spargelhähnchens bzw. Spargelkäfers in Spargel im Freiland mit 5 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Im Abstand von mindestens 5 Tagen sind maximal 4 Behandlungen möglich. Wartezeit: F.
Die Zulassung von Diamant (Wirkstoffe: Fenpropimorph+Pyraclostrobin+Epoxiconazol) wurde wie folgt erweitert:
- Gegen Echten Mehltau und Haferkronenrost in Hafer im Frühjahr mit 1,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
- Gegen Rostpilze und pilzliche Blattfleckenerreger in Gräsern (Bestände zur Saatguterzeugung) im Frühjahr mit 1,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
Hinweis: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10m, mit verlustmindernden Geräten von 5 Metern eingehalten werden.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.03.2018)