Der Raps im Schwarzwald-Baar-Kreis ist größtenteils im 3-4 Blatt-Stadium. Erdflohbefall auf der Baar hält sich insgesamt gesehen und bis jetzt zwar in Grenzen. Doch einzelne Schläge weisen an Keim- aber auch an Laubblättern einen stärkeren Sieblochfraß auf. In diesem Fall sollte gehandelt werden.
Die Durchführung von insektiziden Maßnahmen gegen Rapserdflöhe sollten sich nach folgenden Schadschwellen richten:
- 10% zerstörte Blattfläche bis zum 6-Blatt-Stadium
oder bei 50 und mehr Käfern in 3 Wochen in der
Gelbschale
Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Bleibt der Befall unter diesen Schadschwellengrenzen sollte auf gar keinen Fall vorbeugend behandelt werden! Prophylaktische Behandlungen nützen gar nichts. Eine Behandlung ist wirklich nur dann erforderlich, wenn eine der o.a. Schadensschwellenwerte überschritten wird.
Hinweis: Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte der späte Behandlungstermin (Mitte/Ende Oktober) bevorzugt werden. Behandelt wird aber auch nur, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Schadschwellenüberschreitung kommt.
Vorteil des späten Behandlungstermins ist, dass alle Käfer bereits zugeflogen sind und gleichzeitig können mit dieser spätest möglichen Maßnahme die ersten jungen Larven gleich mit erfasst werden.
Quelle: LTZ Augustenberg
Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 29.09.2014
> Weitere Informationen finden Sie im Pflanzenbauberater