„Drei Viertel der Menschen möchten keine Gentechnik. Deshalb ist es richtig, dass Verbraucher und Landwirte weiter davor geschützt werden.“
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die strengen Grenzen, die Gesetz setzt, verfassungsgemäß sind. Darunter fallen das Standortregister für Felder mit
Gentechnik und Haftungsregelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
In Nordrhein-Westfalen werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. „NRW soll weiterhin gentechnikfrei bleiben. Das wollen wir als Marke ausbauen - für gesunde und genussvolle Lebensmittel aus NRW“, sagt Remmel und fügt hinzu: „Wir fordern die Bundesregierung auf, den Ländern nunmehr schnellstmöglich die Möglichkeit zu geben, die Regeln weiter auszugestalten.“ (PD)