Es besteht die Möglichkeit, die Antragsdaten ohne oder mit Registrierung einzugeben:
- ohne Registrierung: einmaliger Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises
- mit Registrierung: Anlegen eines dauerhaftes Benutzerzugangs, persönliche Daten können jederzeit geprüft und geändert werden
Die erfolderlichen Dokumente (z.B. Zeugnisse, Nachweise) müssen ebenfalls im System hochgeladen werden.
wichtige Hinweise:
- Falls Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Ausstellung des Sachkundenachweises übernimmt, muss ebenfalls eine formlose schriftliche Kostenübernahmeerklärung zum Vorgang hochgeladen werden.
- Ist das Zeugnis mehr als drei Jahre vor dem Tag der Antragstellung ausgestellt worden, muss dem Antrag zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz beigefügt werden.
Diese Regelung gilt nur für Zeugnisse, die nach dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden. Alle Zeugnisse mit Ausstellung vor dem 14. Februar 2012 werden nicht anerkannt (§ 1 Abs. 5 PflSchSachkV i.V.m. § 74 Abs. 6 Nummer 1 PflSchG).
- Die Gebühr für die Ausstellung des Sachkundenachweises beträgt 27,00 €.
Ausstellung einer Ersatzkarte
Bei Verlust oder sonstigen Gründen, die eine Neuausstellung des Sachkundenachweises rechtfertigen, muss kein erneuter Antrag gestellt werden! Es bedarf lediglich einer schriftlichen Anfrage per E-Mail an die o.g. Adresse mit der Angabe des Grundes für die Neuausstellung und eventuellen Änderungen in der Anschrift.
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz online beantragen