Grundsätzlich sollten
Insektizide nur im Bedarfsfall eingesetzt werden. Und der tritt ausschließlich dann ein, wenn der festgestellte Besatz an tierischen Schädlingen über der amtlichen Schadensschwelle liegt. Nur dann bringt eine Behandlung einen Erfolg der auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Pflanzenschutzexpertin vom LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Frau Saddedine erläutert wann das bei welchen Schaderregern der Fall ist, auf was es dabei im Wesentlichen ankommt und worauf besonders zu achten ist.
Getreidehähnchen: Die mit schwarzem Kot bedeckten Larven fressen hauptsächlich zwischen den Blattadern des Fahnenblattes längliche Fenster die dann aufhellen. Ein wirtschaftlicher Schaden entsteht ab ca. 50% befallener Fahnenblätter. Die Schadensschwelle liegt bei Gerste bei 0,5 bis 1 Larve pro Halm, bei Weizen bei 0,5 bis 1 Larve pro Fahnenblatt und im Hafer bei 0,75 bis 1,5 Larve pro Fahnenblatt.
Blattläuse: Ab Ährenschieben sollte besonders auf Läusebefall geachtet werden. Die Schadschwelle liegt bei 60 bis 80% befallenen Ähren/Rispen oder in Weizen bei 3 bis 5 Blattläusen pro Ähre.
Hinweis: Geeignete Mittel sind wie die entsprechenden Schadensschwellen auf Seite 31 im Merkblatt Integrierter
Pflanzenschutz – 2016 zusammengestellt.
Achtung: Im Bedarfsfall sollten vorzugsweise bienenungefährliche Mittel eingesetzt werden. Besondere Vorsicht gilt bei Behandlungskombinationen aus Mischungen von Insektiziden mit Azolfungiziden. Hier muss die Rückstufung der Bienenschutzauflage einer originären B4- auf eine B2-Einstufung berücksichtigt werden.
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.05.2016)