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23.05.2016 | 15:30

Calypso-Behandlungen nicht mehr zulässig

Karlsruhe - Mit der Verordnung (EU) 2015/1200 wurden bei Thiacloprid mehrere Rückstandshöchstgehalte geändert. Durch diese Änderungen sind die neuen Höchstgehalte in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr einhaltbar. Behandlungen mit Calypso in vielen Anwendungsgebieten sind daher ab sofort nicht mehr zulässig und wurden wie folgt angepasst:

Calypso-Behandlungen
(c) proplanta

Die Genehmigung der Bekämpfung gegen

  • Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland ist nicht mehr vorgesehen;
  • Mehlige Kohlblattlaus und beißende Insekten im Freiland gilt nur noch für Chinakohl; aber nicht mehr für Grünkohl;
  • Blattläuse im Freiland gilt ab sofort nur noch für Salate und Rucola-Arten, aber nicht mehr für Endivie;
  • Blattläuse im Freiland gilt nur noch für Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie, Pastinak, Rettich, Radieschen, Schwarzwurzel, Bocksbart, aber nicht mehr für Speiserüben, Kohlrüben und sonstiges Wurzel- und Knollengemüse;
  • Blattläuse in Brombeeren im Gewächshaus ist nicht mehr vorgesehen!
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.05.2016) Quelle: LTZ Augustenberg
LTZ Augustenberg
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