(c) proplanta Die Genehmigung der Bekämpfung gegen
- Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland ist nicht mehr vorgesehen;
- Mehlige Kohlblattlaus und beißende Insekten im Freiland gilt nur noch für Chinakohl; aber nicht mehr für Grünkohl;
- Blattläuse im Freiland gilt ab sofort nur noch für Salate und Rucola-Arten, aber nicht mehr für Endivie;
- Blattläuse im Freiland gilt nur noch für Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie, Pastinak, Rettich, Radieschen, Schwarzwurzel, Bocksbart, aber nicht mehr für Speiserüben, Kohlrüben und sonstiges Wurzel- und Knollengemüse;
- Blattläuse in Brombeeren im Gewächshaus ist nicht mehr vorgesehen!
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.05.2016) Quelle: LTZ Augustenberg
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