Seit Januar 2009 gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der einheimischen Bäume und Pflanzen, welche die Einschleppung und Ausbreitung des Citrusbockkäfers in der Schweiz verhindern sollen. Per 5. Oktober 2010 tritt zusätzlich ein Einfuhrverbot für Ahornbäume aus China in Kraft.
Der Citrusbockkäfer zählt in seiner asiatischen Heimat zu den gefährlichsten Schädlingen für Laubgehölze. Er befällt dort vor allem Zitrusbäume, aber auch andere Laubbäume die in Europa als Zierbäume in Parks und Gärten gerne gepflanzt werden. Von diesen kann sich der Schädling auf einheimische Waldbäume wie Ahorn, Buche, Hagebuche, Birke, Pappel und Weide ausbreiten. Das Insekt befällt über 100 verschiedene Laubholzarten, sogar Apfelbäume. Der Citrusbockkäfer kann die Bäume so stark schädigen, dass diese vom Absterben bedroht sind.
Aus diesem Grund wird dem Schädling in der Schweiz und der EU große Beachtung geschenkt. Jedes Auftreten ist meldepflichtig. Trotz Anwendung strenger Maßnahmen wurde der Citrusbockkäfer in mehreren Ländern Europas in den letzten Jahren wiederholt festgestellt. Als Verbreitungsherd wurden vor allem aus Asien eingeführte Pflanzen identifiziert. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Laubholzarten die als Zierpflanzen verwendet werden und um Bonsaipflanzen. Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf Pflanzen der Gattung Ahorn die aus China importiert wurden. Zum Schutz der einheimischen Bäume und Pflanzen werden daher die Pflanzenschutzbestimmungen für den Import von Wirtspflanzen des Citrusbockkäfers aus Nicht-EU Ländern verschärft und die Einfuhr von Ahornbäumen aus China bis Juni 2012 verboten.
Die ab 5. Oktober geltenden Bestimmungen sind im Bundesblatt Nummer 39 aufgeführt. Weitere Information zur Biologie und Diagnose des Citrusbockkäfers finden Sie
hier. (blw)