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12.08.2013 | 08:41 | Aktueller Rat zum Pflanzenbau 

Stickstoff-Düngung im Herbst

Dresden - Stickstoff-Düngung erfolgt grundsätzlich nur entsprechend des Nährstoffbedarfs der Kultur unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe sowie der Nachlieferung.

Praxis-Tipp
(c) proplanta
Als Anhaltspunkt für die Bedarfsermittlung nach Ernte der Hauptfrucht kann die N-Aufnahme bei normaler Herbstentwicklung dienen: (Winterroggen, Triticale, Wintergerste: 30 - 50; Winterweizen 10 - 30; Winterraps 50 - 75; Feldgras 40 - 70 kg N/ha). Gut entwickelte Zwischenfruchtbestände können 100 kg N/ha aufnehmen.

Zusätzliche Düngergaben sind nur dann erforderlich, wenn der Bedarf nicht aus dem Boden gedeckt wird. Mit ausreichender N-Bereitstellung aus dem Boden ist insbesondere nach Raps, Kartoffeln, Leguminosen und Mais sowie nach unterdurchschnittlichen Erträgen zu rechnen. Langjährige organische Düngung, feucht-warme Witterung und intensive Bodenbearbeitung wirken hier ebenfalls mobilisierend. Nach Getreide, Einarbeitung großer Strohmengen, bei schlechter Bodenstruktur und längeren Trockenphasen ist am ehesten mit N-Mangel zu rechnen.

Generell muss das Ziel in ausreichend entwickelten Beständen vor Winter liegen, ein Überwachsen mit den bekannten negativen Wirkungen zu verhindern und möglichst geringe Nmin-Werte im Boden zum Vegetationsende anzustreben.

Eine über den Bedarf hinausgehende Düngemenge führt zu erhöhten N-Verlusten, da der Stickstoff von den Beständen nicht aufgenommen werden kann und über Winter stark auswaschungsgefährdet ist. Demgegenüber ist mit einer Gülle-Aufbringung im Frühjahr eine höhere Nährstoffeffizienz (Mineraldünger-Äquivalent) zu erreichen.

Beim Einsatz von flüssigen organischen Düngemitteln (z. B. Gülle, Biogasgärreste, Jauche, Silagesickersaft, flüssiger Klärschlamm) oder Geflügelkot ist nach der Hauptfruchternte auf Ackerland eine Aufbringungsmenge von maximal 80 kg Gesamt-N oder 40 kg NH4-N zur Abdeckung des Düngebedarfs zulässig. Darüber hinaus sind diese auf unbestelltem Ackerland entweder direkt in den Boden einzubringen oder unverzüglich einzuarbeiten. Die unverzügliche Einarbeitung nach Düngeverordnung muss spätestens vier Stunden nach Beginn der Aufbringung abgeschlossen sein.

Quelle: Dr. Michael Grunert / LfULG Dresden

> Weitere Informationen finden Sie im Pflanzenbauberater
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