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22.02.2024 | 00:01 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Stickstoffdüngung - Das ist zu beachten

Karlsruhe - Für die amtliche Beratung im Landkreis Heilbronn informieren heute A. Senger, U. Klenk, S. Martins und M. Weissert die regionale Anbaupraxis im Heilbronner Unterland über geeignete Maßnahmen einer umweltgerechten Stickstoffdüngung.

Stickstoffgabe
Bodenprobe (c) proplanta
Aufgrund der Witterungsverhältnisse 2023 ist der Gehalt an verfügbarem Stickstoff in den Böden im Frühjahr 2024 schwer abzuschätzen. Deshalb wird empfohlen, vor der ersten Stickstoffgabe eine Bodenprobe zu ziehen und auf Nitratstickstoff untersuchen zu lassen.

In Wasserschutzgebieten sind dabei die Terminvorgaben der SchALVO zu beachten. Das Ergebnis mit Düngeempfehlung erhält der Landwirt dann innerhalb einer Woche. Das Labor Bioplan wird seit Januar 2023 von dem Landw. Bodenlabor Familie Lehle GmbH in Sinsheim-Steinsfurt als Niederlassung betrieben.

Folgende Sammelstellen des Labors Lehle sind für die Entgegennahme der Bodenproben und Materialausgabe im Rahmen des Nitratinformationsdienstes (NID) eingerichtet:
  • Labor Lehle in Sinsheim; Firma BayWa in Heilbronn mit den Lagerhäusern Heilbronn,
  • Ilsfeld und Brackenheim sowie die Firma Heckel & Stein in Leingarten.
  • Für den Raum Möckmühl und Bad Friedrichshall nimmt Herr Günter Hediger, Möckmühl-Brandhölzle, die Proben entgegen. Tel. 0172 – 8643768.
  • Im Raum Eppingen und Bad Rappenau organisiert die Fa Agroa Raiffeisen eG den NID.

Weitere in Baden-Württemberg zugelassene Laboratorien können beim Landwirtschaftsamt erfragt werden. Auf die Einhaltung einer lückenlosen Kühlung der Bodenproben ist dringend zu achten. Um eine aussagekräftige Düngeempfehlung zu bekommen, wurden vom LTZ Augustenberg folgende Beprobungszeiträume verbindlich festgelegt:

Fruchtarten

Beginn

Ende

Wintergetreide, Winterraps

01.02.

30.04.

Sommerungen

15.02.

30.04

Mais, normale Nmin-Methode

15.03.

30.06.

Mais, späte Nmin-Methode (in WSG)

* 30.04.

30.06

Frühkartoffeln

01.02.

15.05.

Kartoffeln

15.02.

15.06.

Zuckerrüben

15.02.

31.05.

Sonnenblumen

01.03.

15.06.

Spargel

15.04.

31.07.

Reben

15.03.

30.06.

* zu Mais in Wasserschutzgebieten ist die späte Nmin-Methode (frühestens ab 4-Blattstadium) vorgeschrieben. Auf dem Probenbegleitblatt ist anzugeben, ob eine späte Nmin-Probe vorliegt.

Neben Nitratuntersuchungen können auch Grundbodenuntersuchungen über die genannten Sammelstellen durchgeführt werden.

Weitere Hinweise zur Düngung:

Alle nicht genannten Kulturen können jederzeit beprobt werden. Vor der Ausbringung wesentlicher Stickstoffmengen sind laut Düngeverordnung mindestens jährlich die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb zu ermitteln

  • durch Untersuchung repräsentativer Proben,
  • durch Übernahme der NID-Werte aus den Wochenblättern, dem Internet oder
  • durch Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren, die auf fachspezifischen Erkenntnissen beruhen.

Für eine aussagekräftige Düngungsempfehlung ist es wichtig, die Proben zeitnah zur geplanten Düngung zu ziehen. Stickstoff darf nicht gedüngt werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.

Vor der ersten N-Düngung im Frühjahr ist bei einer Düngebedarfsermittlung die N-Obergrenze nach Düngeverordnung zu ermitteln und zwingend einzuhalten. Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen an Phosphat ist ebenso eine entsprechende Bedarfsberechnung zu erstellen. Darüber hinaus sind Schläge ab 1 ha mindestens alle sechs Jahre auf den Grundnährstoff Phosphat zu untersuchen.

Die Aufzeichnungen bezüglich der Düngung sind spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme zu erstellen, die jährlich betrieblichen Gesamtsummen des Düngebedarfs und des Nährstoffeinsatzes sind bis zum 31. März des Folgejahres zusammen zu führen. Alle Unterlagen zur Düngung sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.

Achtung: Die Ergebnisse der SchALVO-Herbstaktion ersetzen nicht die von der SchALVO geforderten N-min Untersuchungen im Frühjahr. Hier sind insbesondere nach Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten und nach Kartoffeln sowie u. a. zu Mais und zu Kartoffeln Bodenproben vorgeschrieben. In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist die Nmin-Probe für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht!

Weitere Informationen zur neuen Düngeverordnung, Nährstoffbilanz und Düngebedarfsermittlung sind zu finden auf den Internetseiten www.heilbronn.landwirtschaft-bw.de oder www.duengung-bw.de

(Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 21.02.2024)

LTZ Augustenberg
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