Die EU-Kommission hat die Beihilfen für die Rodung von Rebflächen genehmigt. (c) proplanta
Paris ist es damit erlaubt, bis zum 31. Dezember 2025 bis zu 300 Mio. Euro aufzuwenden, um die Winzer dieser Region für die dauerhafte Rodung von Rebflächen zu entschädigen. Eingeplant sind laut bisherigen Angaben des Landwirtschaftsministeriums aber zunächst erst einmal 30 Mio. Euro; nochmal fast die gleiche Summe sollen die zuständige Regionalverwaltung und der Fachverband der Bordeauxweine (CIVB) aufbringen.
Die Stilllegungsprämie kann der Kommission zufolge in Form von direkten Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen gezahlt werden. Erlaubt sind maximal 6.000 Euro pro Hektar. Ziel sei es, Flächenbesitzer die sich dem Rentenalter näherten oder in einer beruflichen Neuorientierung befänden, für den freiwilligen Abbau von Produktionskapazitäten zu entschädigen.
Absatz ist rückläufig
Mit der Maßnahme will Paris auch die Rebstockdichte in der Region verringern, um die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung zu erleichtern. Die Winzer im Bordeaux haben indes nicht nur mit Pflanzenkrankheiten zu kämpfen. Zwar gab es in den Weinbergen in diesem Jahr einen großflächigen Befall mit Falschem Mehltau; die Betriebe befinden sich aber schon länger in der Krise.
Schon im vergangenen Jahr hatten die Winzer deshalb eine staatliche Stilllegungsprämie von 10.000 Euro pro Hektar gefordert. Große Sorgen bereitet ihnen nämlich auch der Markt, denn 2022 ist der Absatz nach Angaben des Fachverbandes um schätzungsweise bis zu 10 % zurückgegangen. Auch die Vorjahre wurden schon als problematisch eingestuft: So hatte 2019 laut CIVB der Export nach China und in die USA arg gelitten. Danach kam die Corona-Krise und 2022 der Ukraine-Krieg.