Stoppelkalkung:Nach der Getreideernte ist ein guter Zeitpunkt zur Kalkung. Eine angepasste Kalkversorgung trägt zum Aufbau einer stabilen Bodenstruktur bei. Diese bietet günstige Bedingungen für das Bodenleben sowie den Luft- und Wasserhaushalt. Zudem hat der pH-Wert einen maßgeblichen Einfluss auf die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe. Neben physiologisch sauren Düngern wie AHL oder DAP sind auch Gülle und Gärreste kalkzehrend. Die Höhe der notwendigen Kalkung orientiert sich an den Ergebnissen der Bodenuntersuchung. Diese muss mindestens alle 6 Jahre durchgeführt werden.
Liegt eine Einstufung in Klasse C vor, ist das Ziel die Erhaltungskalkung. Bei den Klassen A und B ist eine Gesundungs- bzw. Aufkalkung notwendig. Die Klassen D und E weisen auf einen ausreichenden Kalkgehalt hin, so dass keine Kalkung notwendig ist.
Stoppelbearbeitung und Bekämpfung von Problemunkräutern:Eine gründliche Stoppelbearbeitung bietet die Möglichkeit chemische Pflanzenschutzmittel einzusparen. Je nach Zielrichtung, d.h. sollen Wurzelunkräuter/-ungräser bekämpft, Ausfall-getreide zum Auflaufen gebracht oder Ernterückstände rasch zersetzt werden, sind unterschiedliche Verfahren, Werkzeuge und Häufigkeiten notwendig. Ist es von der Geometrie eines Schlages her möglich, kann auch diagonal zur Drillrichtung gearbeitet werden.
Bei der Zielsetzung Wurzelunkräuter/-ungräser zu regulieren, ist eine trockene Witterung nach der Bearbeitung für den Erfolg der Maßnahme von entscheidender Bedeutung. Durch mechanische Maßnahmen können zudem die Übertragung von Krankheiten auf die Folgekultur unterbrochen und Mäusepopulationen reduziert werden.
Durch eine flache Bodenbearbeitung nach dem Drusch, z.B. mit dem Strohstriegel, werden Ausfallgetreide, Ausfallraps und Unkräuter zum Keimen angeregt. Die flache Bearbeitung gilt insbesondere beim Ackerfuchsschwanz, aber auch beim Ausfallraps. Werden die Samen durch eine zu tiefe Bearbeitung vergraben, provoziert man eine sekundäre Keimruhe von unkalkulierbarer Dauer und reichert damit Samenpotential im Boden an, dass man sich immer wieder nach oben holt. Die aufgelaufenen Unkräuter und Ausfallkulturen können dann flach eingearbeitet werden.
Wo sich Wurzelunkräuter ausbreiten und eine mechanische Bearbeitung nicht mehr ausreicht, ist u.U. der Einsatz eines Herbizids erforderlich. Zum Behandlungstermin müssen die Wurzelunkräuter/-ungräser wieder ausgetrieben und ausreichend Blattmasse gebildet haben.
Zur Bekämpfung ausdauernder Wurzelunkräutern wie Distel, Winde, Ampfer oder Quecke eignet sich Kyleo. Kyleo enthält neben Glyphosat auch den Wuchsstoff 2,4 D. Deshalb sind zur Vermeidung von Schäden in der Folgekultur Nachbaufristen einzuhalten, z.B. Getreide 3 Tage, Gräser 7 Tage, verschiedene Zwischenfrüchte 14-28 Tage, Gemüse 60 Tage. Kyleo darf auf drainierten Flächen nicht angewendet werden (NG405). Zudem gilt eine Hangauflage (NW706) an Gewässern.
Für eine optimale Wirkung muss ausreichend Blattmasse vorhanden sein. Die Quecke sollte am Behandlungstag 15-25 cm lange grüne Triebe mit jeweils mindestens 3 Blättern ausgebildet haben, Winden mind. 20 cm lang sein. Eine Bodenbearbeitung ist erst nach deutlicher Vergilbung durchführen. Bei der Anwendung ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzungen mit dem gleichen oder anderen Glyphosathaltigen Mitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352).
Beim Einsatz Glyphosathaltiger Mittel ist unbedingt zu beachten!!!
Grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Glyphosat in Wasser- und Heilquellschutzgebieten, Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten.
Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist der Einsatz von Gyphosathaltigen Mitteln nach Prüfung aller Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes 2023 noch möglich:
- zur Bekämpfung von ausdauernden und schwer bekämpfbaren Wurzelunkräutern, wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Landwasserknöterich oder Quecke auf Teilflächen.
- zur Unkrautbekämpfung einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen auf Ackerflächen, die in eine Erosionsgefährdungsklasse eingeordnet sind.
- bei Mulch- und Direktsaatverfahren.
Dabei ist der Grundsatz des notwendigen Maßes zu beachten und die Notwendigkeit des Einsatzes zu dokumentieren.
Grundsätzlich ist bei der Stoppelbehandlung darauf zu achten, dass Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine) nicht mitbehandelt werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Flächen abspritzt, handelt ordnungswidrig.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf GLÖZ 8-Flächen und bei verschiedenen FAKT-Maßnahmen
Die Anwendungsbestimmungen und Auflagen des eingesetzten Mittels sind zu beachten. Weitere Informationen können auch dem Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023 – Ackerbau und Grünland“, S. 24 entnommen werden.
(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 25.07.2023)