Örtlich ist in den aufgelaufenen Getreidebeständen eine stärkere Besiedlung durch
Blattläuse zu verzeichnen. Obwohl die Untersuchung der Virusbelastung von Ausfallgetreide ergeben hat, dass der Besatz durch den Gerstengelbverzwergungsvirus (BYDV) und Weizenverzwergungsvirus (WDV) gering ist, muss der Blattlausbesatz in den Neuaussaaten konsequent beobachtet werden. Die Blattläuse sind die Vektoren für den Gerstengelbverzwergungsvirus.
Der Bekämpfungsrichtwert für eine Blattlausbehandlung gegen Virusvektoren im Herbst liegt bei
Normalsaaten - 20 % bef. Pflanzen
Frühsaaten - 10 % bef. Pflanzen.
Der Insektizideinsatz sollte immer auf Grundlage von Bestandeskontrollen erfolgen. Routinemäßige Behandlungen, auch als Kombination mit Herbizidmaßnahmen, sind abzulehnen.
Die Bestandeskontrollen haben ergeben, dass die
Feldmäuse wieder sehr aktiv sind. An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zur Feldmausbekämpfung eine befristete Zulassung für »
Ratron Giftlinsen« und »
Ratron-Giftweizen« in Rückzugsgebieten im Nichtkulturland ausgesprochen wurde. Sie gilt vom 01.09.2014 bis 29.12.2014 für Flächen in Sachsen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland).
Das BVL hat zwei Anwendungsgebiete festgelegt:
Schadorganismus: Feldmaus, Erdmaus
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: direkt an Kulturflächen angrenzende Rückzugsgebiete, z. B. Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben
Schadorganismus: Feldmaus, Erdmaus
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Rückzugsgebiete auf Kulturflächen, z. B. Inseln um Windenergieanlagen
Die Anwendung wurde für beide Mittel wie folgt zugelassen: Freiland, bei Bedarf, verdecktes Auslegen von Giftködern bzw. Giftgetreide, 5 Stück pro Loch, maximal eine Anwendung im Jahr.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden
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Pflanzenbauberater