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10.10.2014 | 10:01 | Aktueller Rat Sachsen 

Tierische Schädlinge weiterhin aktiv

Dresden - Die gegenwärtigen Witterungsbedingungen fördern die Aktivitäten der Ackerschnecken. Der Winterweizen ist direkt nach der Saat, sobald die Keimung beginnt, besonders gefährdet. Die Kontrollen auf Schneckenbefall sollten neben den Rapsflächen auch auf den Neuansaaten mit Winterweizen erfolgen.

Schneckenschäden
(c) proplanta
Örtlich ist in den aufgelaufenen Getreidebeständen eine stärkere Besiedlung durch Blattläuse zu verzeichnen. Obwohl die Untersuchung der Virusbelastung von Ausfallgetreide ergeben hat, dass der Besatz durch den Gerstengelbverzwergungsvirus (BYDV) und Weizenverzwergungsvirus (WDV) gering ist, muss der Blattlausbesatz in den Neuaussaaten konsequent beobachtet werden. Die Blattläuse sind die Vektoren für den Gerstengelbverzwergungsvirus.

Der Bekämpfungsrichtwert für eine Blattlausbehandlung gegen Virusvektoren im Herbst liegt bei

Normalsaaten - 20 % bef. Pflanzen
Frühsaaten - 10 % bef. Pflanzen.

Der Insektizideinsatz sollte immer auf Grundlage von Bestandeskontrollen erfolgen. Routinemäßige Behandlungen, auch als Kombination mit Herbizidmaßnahmen, sind abzulehnen.

Die Bestandeskontrollen haben ergeben, dass die Feldmäuse wieder sehr aktiv sind. An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zur Feldmausbekämpfung eine befristete Zulassung für »Ratron Giftlinsen« und »Ratron-Giftweizen« in Rückzugsgebieten im Nichtkulturland ausgesprochen wurde. Sie gilt vom 01.09.2014 bis 29.12.2014 für Flächen in Sachsen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland).

Das BVL hat zwei Anwendungsgebiete festgelegt:

Schadorganismus: Feldmaus, Erdmaus
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: direkt an Kulturflächen angrenzende Rückzugsgebiete, z. B. Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben

Schadorganismus:  Feldmaus, Erdmaus
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Rückzugsgebiete auf Kulturflächen, z. B. Inseln um Windenergieanlagen

Die Anwendung wurde für beide Mittel wie folgt zugelassen: Freiland, bei Bedarf, verdecktes Auslegen von Giftködern bzw. Giftgetreide, 5 Stück pro Loch, maximal eine Anwendung im Jahr.

Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden

> Weitere Informationen finden Sie im Pflanzenbauberater
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