Die neue Datenbank, die bereits ca. 6.200 Sorten von Apfel und Apfelunterlagen umfasst, trägt wesentlich zur Transparenz der Sortenvielfalt im Obstsektor bei. Sie wird durch weitere Obstarten ergänzt.
Die Datenbank ist auf der Internetseite des Bundessortenamtes erreichbar. Sie wird laufend vervollständigt und aktualisiert.
Neben den eingetragenen und geschützten Sorten können über die Datenbankabfrage auch allgemein bekannte Sorten, die vor dem 30.09.2012 bereits vertrieben worden sind, recherchiert werden.
Für den Handel von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstsorten zur Fruchterzeugung sind auf Basis der bestehenden Bestimmungen Sorten in Deutschland und/oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertriebsfähig, wenn - neben den pflanzengesundheitlichen Anforderungen - folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1. Die Sorte ist geschützt, amtlich eingetragen oder allgemein bekannt. Eine Sorte gilt als allgemein bekannt, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat amtlich eingetragen ist, oder in einem Mitgliedstaat ein Antrag auf amtliche Eintragung oder auf Sortenschutz gestellt wurde, oder sie bereits vor dem 30.09.2012 in Verkehr gebracht wurde.
- Für die Sorte liegt eine von einer amtlichen Stelle erstellte Sortenbeschreibung vor. Alternativ kann auch eine vom Anbieter des Vermehrungsmaterials erstellte oder in der allgemein zugänglichen Fachliteratur veröffentlichte Sortenbeschreibung amtlicherseits anerkannt werden. Dies reicht dann als Grundlage für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial aus. (bsa)