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26.08.2022 | 09:52 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten

Karlsruhe - Das amtliche Beratungsteam im Landwirtschaftsamt Ravensburg berichtet über die Notwendigkeit der Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten.

Ökologische Vorrangfläche
(c) proplanta
Nachdem das Getreide weitgehend geerntet ist, werden bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf anderen als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag angemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich.

Diese ist bei der FAKT-Begrünung E1.1 bis zum 15. September möglich, bei der FAKT-Begrünung mit Mischungen E1.2 ist die Ausschlussfrist der 31. August. Auch bei der FAKT-Winterbegrünung F1 gilt der 31. August als späteste Aussaat sowie Meldezeitpunkt für Ummeldungen. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Umfang gefördert.

Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Verfügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwendet werden. Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden.

Noch bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmeldung für Zwischenfrüchte möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in diesem Jahr ökologische Vorrangflächen (Brachen oder Zwischenfrüchte) ausnahmsweise durch Beweidung oder Schnitt genutzt werden dürfen. Die Nutzung muss nicht angezeigt werden.

Praxistipp: Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter im Gemeinsamen Antrag oder direkt an Frau Geßler, Sachgebietsleiterin EU-Fördermaßnahmen, wenden.

(Informationen des Landkreis Ravensburg vom 23.08.2022)
LTZ Augustenberg
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