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29.05.2017 | 14:36 | Pflanzenschutz 

Unkrautbekämpfung in Mais: Der Countdown läuft

Karlsruhe - Der optimale Anwendungszeitraum für blattaktive Herbizide ist das 2- bis 4-Blattstadium des Maises. Auf bisher unbehandelten Flächen wird es jetzt also höchste Zeit Nachauflaufanwendungen zu setzen.

Unkrautbekämpfung in Mais 2017
(c) proplanta
Die warme, wüchsige Witterung spielt mit, so dass in der Kultur in diesem Jahr die nahezu letzte Möglichkeit besteht Herbizide einzusetzen.

Die Auswahl der Mittel richtet sich primär an den Arten der Zusammensetzung der Verunkrautung. Hier ein paar Vorschläge:

- Zur ersten Wahl an kombinierten Ungras- und Unkrautstandorten gehören Packs und Mittel wie Spectrum Komplett Pack, Arigo B Pack, MaisTer Flüssig/Laudis + Buctril, Elumis P Pack, Cirontil + FHS oder Task + FHS.

- Für reine Unkrautstandorte eignen sich am besten Callisto oder Maran bzw. der Spectrum Profi Pack.

- Sollte auf bereits einmal behandelten Flächen eine Folgebehandlung notwendig sein bietet sich vor allem der Einsatz von Mais-Banvel (bei Windenbesatz), Effigo „Horst“-Behandlung bei Disteln) oder Arrat+Dash E.C. (bei Ampfer, Winden-, Windenknöterich-, und Distelbesatz).

Für Nachbehandlungen gegen Problemunkräuter stehen bis zum 6-Blattstadium Mais für diese Maßnahme mit guter Wirkung weitere Mittel zur Verfügung:

- Harmony SX (bei hohem Ampferdruck)

- Lontrel 720 SG (gegen Disteln; zur Teilflächenbehandlung bei 15-20 cm Höhe)

- Cato oder Arigo + FHS (gegen Quecke; bei 10-15 cm Höhe)

Hinweise

- Bei Clio-Produkten (Wirkstoff Topramezone) endete die Aufbrauchsfrist am 30.10.2016; Restbestände dürfen nicht mehr ausgebracht werden!

- Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln darf die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche in keinem Fall überschritten werden.

- Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Achtung

- In allen Wasserschutzgebieten ist in den Schutzzonen I bis III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten.

- Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.05.2017)
LTZ Augustenberg
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