Im gleichen Atemzug appelliert der Fachmann aber an die sachkundige Praxis und weist daraufhin, dass nicht jede Behandlung gegen Getreidehähnchen und
Blattläuse zweckmäßig ist.
So ist eine Bekämpfung der Getreidehähnchenlarven erst erforderlich, wenn die Schadensschwelle – 20% der Blattfläche
oder 0,5 bis 1,5 Eier und
Larven je Halm – tatsächlich überschritten wird.
In den Ähren sind bisher nur vereinzelt Getreideblattläuse zu finden. Die Schadensschwelle beim Blattlausbesatz ist erst dann erreicht, wenn Ende der Blüte 65% der Ähren
und/oder Fahnenblätter besiedelt sind.
Hinweis: In Beständen, in denen blühende
Unkräuter oder Honigtau vorhanden sind, sind die Auflagen zum Schutz der
Bienen zu beachten!
Deshalb sollte, wenn nur Blattläuse zu bekämpfen sind, das - viele Nützlinge und Bienen schonende - Pirimor Granulat bevorzugt eingesetzt werden. Ist gleichzeitig auch eine Bekämpfung der Getreidehähnchen erforderlich, sollte aus Gründen des Bienenschutzes das Produkt Biscaya zum Einsatz kommen.
Achtung: Bei Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Azolfungiziden ist die Änderung bei der Bienengefährdung zu beachten („Integrierter
Pflanzenschutz 2017“ Tab. 11 auf Seite 19 und Tab. 20 auf Seite 28).
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.06.2017)