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02.03.2010 | 21:37 | Gartenbau 

Verlängerung der Bewerbungsfrist für den Innovationspreis Gartenbau 2010

Darmstadt - In diesem Jahr werden wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2010“ ausgezeichnet.

Verlängerung der Bewerbungsfrist für den Innovationspreis Gartenbau 2010 bis zum 26. März 2010
Bewerben kann sich jedes Unternehmen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um eine beispielhafte Kooperation oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen. Neu aufgenommen sind Innovationen im Bereich beispielhafter Unternehmenskonzepte, die der Kategorie Kooperation/Betriebsorganisation zugeordnet werden.

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Bewertungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach dem Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500 Euro.

Neuer Einsendeschluss ist der 26. März 2010

Bewerbungen sind an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151 7001-0, E-Mail: gartenbau@ktbl.de zu richten.

Die eingesandten Bewerbungen müssen neben der ausgefüllten Kurzdarstellung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen). Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmelv.de in der Rubrik Landwirtschaft/Pflanze/Gartenbau verfügbar.

Bewertungskriterien sind die Innovative Qualität, Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, praktische Anwendung, Marktchancen sowie der Modellcharakter für andere Betriebe.

Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder seinem Vertreter im Amt ausgezeichnet.

Für weitere Informationen steht Christian Reinhold (Telefon: 06151 7001- 151, E-Mail: gartenbau@ktbl.de) zur Verfügung. (ktbl)
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