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28.05.2012 | 08:52 | Straußwirtschaften 

Obst- und Weinbauern in Nordrhein-Westfalen dürfen alkoholische Getränke ausschenken

Detmold - Nach dem Vorbild der süddeutschen «Straußwirtschaften» können künftig auch Wein- und Obstbauern in Nordrhein-Westfalen selbst produzierte alkoholische Getränke ohne bürokratische Hürden anbieten.

Junger Wein
(c) proplanta
Für vier Monate im Jahr sei künftig keine Erlaubnis zum Ausschank von jungem Wein und von Obstwein mehr notwendig, sagte Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD) am Samstag in Detmold.

Das Kabinett habe auf seiner auswärtigen Sitzung eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Die Umsetzung liege in den Händen der jeweiligen Kommunen.

NRW sei zwar kein Weinland, sagte der Minister. Es gebe aber mehrere Regionen mit Streuobstbeständen. Dazu kämen die Weinbaugebiete am Mittelrhein (Siebengebirge) und an der Ahr in der Grenzregion zu Rheinland-Pfalz. (dpa/lnw)
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