Für vier Monate im Jahr sei künftig keine Erlaubnis zum Ausschank von jungem Wein und von Obstwein mehr notwendig, sagte Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (
SPD) am Samstag in Detmold.
Das Kabinett habe auf seiner auswärtigen Sitzung eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Die Umsetzung liege in den Händen der jeweiligen Kommunen.
NRW sei zwar kein Weinland, sagte der Minister. Es gebe aber mehrere Regionen mit Streuobstbeständen. Dazu kämen die Weinbaugebiete am Mittelrhein (Siebengebirge) und an der Ahr in der Grenzregion zu Rheinland-Pfalz. (dpa/lnw)