Nach Fristablauf sind die Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig. (c) proplanta
Das Pflanzenschutzmittel Aramo enthält den Wirkstoff Tepraloxydim und wird als Herbizid im Gemüsebau, etwa bei Kulturen wie Möhren, Knollensellerie, Blumenkohl und Kohlrabi, eingesetzt. Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers.
Dieser hatte zunächst eine Erneuerung der EU-Wirkstoffgenehmigung beantragt, anschließend jedoch entschieden, diesen Antrag nicht weiterzuverfolgen. Für noch im freien Verkauf befindliche Ware sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2015 vor. Für Anwender wurde eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2016 festgelegt. Nach Fristablauf sind die Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig. Für Parallelgenehmigungen, die sich auf das Pflanzenschutzmittel Aramo beziehen, gelten die gleichen Fristen. (QS)