„Da der Hauptschaden jedoch durch den Minierfraß der Larven entsteht, muss der Besatz der Gelbschalen unbedingt weiter regelmäßig kontrolliert werden,“ so der ausdrückliche Rat des Stuttgarter Fachmanns vor seiner weiteren Praxisexpertise:
Nur wenn bis zum 6-Blattstadium innerhalb von drei Wochen mehr als 50 Rapserdflöhe in der Gelbschale gefangen werden, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Da die Pyrethroide bei tiefen Temperaturen deutlich besser wirken, sollte dann erst nach Ende der spätsommerlichen Witterung gespritzt werden.
Ein späterer Termin hat zudem den Vorteil, dass auch der Schwarze Kohltriebrüssler, der Ende September bis Anfang Oktober in die Bestände fliegt, miterfasst wird. Ab welcher Zahl an Schwarzen Kohltriebrüsslern wirtschaftliche Schäden auftreten, ist bisher leider noch nicht genau bekannt.
Bekämpfungsrichtwerte sollten unbedingt eingehalten werden: Als Bekämpfungsrichtwert kann jedoch eine Anzahl von zehn Käfern (Schwarze Kohltriebrüssler) innerhalb von drei Tagen angenommen werden. Treten beide Schädlinge (Schwarze Kohltriebrüssler und Rapserdfloh) gemeinsam auf, werden die Käfer zusammengezählt und es gilt der Bekämpfungsrichtwert von 50 Käfern je drei Wochen.
Praxistipp: Nach derzeitigem Stand wirkt gegen den Rapserdfloh
Karate Zeon am besten. Weitere zugelassene Mittel sind im
Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ in Tabelle 43 auf den Seiten 86 und 87 zusammengestellt.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.09.2021)