Aufgrund des immer noch bestehenden Anwendungsverbotes für Beizmittel, die die bienengefährlichen
Neonicotinoide Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Saaten auch in diesem Jahr definitiv keinen Schutz gegen Rapserdflöhe. Mit Lumiposa 625 FS in Polen gebeiztes Saatgut darf zwar nach Deutschland importiert und hier auch ausgesät werden. Doch das schützt in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen Kohlfliege.
Was bleibt der guten Fachlichen Praxis also im Ernstfall?
Die Durchführung von Bestandeskontrollen ist heute mehr denn je das „A und O“ und die Basis jeder weiterführenden Entscheidung. Da keine
Beizmittel zur Verfügung stehen, müssen die Bestände in jedem Fall regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und das „Besatzverhalten“ mit
Gelbschalen überwacht werden. Nur dann kann eine Entscheidung für oder gegen die Notwendigkeit einer Pflanzenschutzmaßnahme getroffen werden.
Eine Bekämpfung mit Insektiziden ist nur dann sinnvoll und die Maßnahme wirtschaftlich wenn
- nach dem Auflaufen 10% der Rapsblattfläche zerstört ist
oder
- wenn ab dem 4-Blattstadium über einen Zeitraum von 3 Wochen hinweg 50 Rapserdflöhe in der Gelbschale gefangen werden
Vorbeugende insektizide Maßnahmen bringen nichts und kosten Geld.
Tipp: Mittel die gegen den Rapserdfloh wirken und eine spezifische Zulassung haben sind im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2017“ und dort in Tabelle 20 auf Seite 28 zu finden.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.08.2017)