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11.01.2011 | 13:13 | EU-Weinrecht 

Winzerfamilien brauchen Planungssicherheit

Wiesbaden - Julia Klöckner kündigt nationale Initiative zur Weiterentwicklung des EU-Weinrechts an.

Weinbau
Zum Abschluss des weinmarktpolitischen Kongresses des Bundesverbraucherschutzministeriums in Wiesbaden erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: "Dies ist ein klares Signal in Richtung Brüssel. Die deutsche Weinwirtschaft ist sich darin einig, dass die europäische Weinmarktorganisation weiterentwickelt werden muss, damit deutscher Wein international wettbewerbsfähig bleibt und zugleich der Weinbau in traditionellen Regionen gesichert wird."

Die Weinmarktreform 2008 habe mit der Abschaffung der Intervention und der Einführung von Fördermaßnahmen für Investitionen und zur Umstrukturierung von Rebflächen bereits zu einer stärkeren Marktorientierung geführt. Mittlerweile habe sich gezeigt, dass einige wesentliche Elemente überarbeitet oder ergänzt werden müssten, um insbesondere auch dem Weinbau in den Steil- und Terrassenlagen eine Perspektive zu geben.

Klöckner hob hervor, dass eines der zentralen Anliegen des deutschen Weinbaus eine Verlängerung des Anbaustopps für Rebpflanzungen über 2015 hinaus sei. Nur so könne einer unkontrollierten Produktionsausweitung vorgebeugt und die Zukunft vieler tausender Betriebe in den Regionen mit erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen gesichert werden. Gerade die Winzerfamilien benötigten Planungssicherheit.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Einführung spezieller Strukturfördermaßnahmen für den Steillagenweinbau. "Im Hinblick auf die önologischen Verfahren hat gerade das letzte Jahr gezeigt, dass wir mehr Subsidiarität, das heißt, mehr Kompetenzen für die Mitgliedstaaten brauchen", führte die Staatssekretärin weiter aus. "Gerade wenn es um Ausnahmeregelungen bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen geht, müssen die Mitgliedstaaten schneller reagieren können." Vereinfachung und Bürokratieabbau sei ohnehin eine Dauerherausforderung auch für den Weinbau. Beim Weinbezeichnungsrecht müsse ungeachtet der nationalen Fragen, die diesbezüglich noch zu klären seien, das EU-Regelwerk sicherstellen, dass der deutsche Gesetzgeber die Erzeugungsvorschriften für seine Landwein- und Qualitätsweingebiete auch in Zukunft in der Hand behält.

"Um unseren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, wird Deutschland in diesem Jahr ein Memorandum zur Zukunft der EU-Weinmarktorganisation erarbeiten und in Brüssel vorlegen", kündigte Klöckner an. "Dabei werden wir den Schulterschluss mit den Mitgliedstaaten suchen und um eine möglichst breite Unterstützung unseres Memorandums werben." Ziel sei es, dass die Europäische Kommission die Anregungen aufgreift und im Rahmen der 2012 anstehenden Evaluierung der Weinmarktreform berücksichtigt. (bmelv)
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