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17.05.2011 | 05:23 | Grüne Gentechnik 

Wirtschaftlicher Nutzen von GVO-Anbau variabel

Zürich - Werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen angebaut, muss eine Vermischung mit konventionellen Kulturen verhindert werden. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind mit Kosten verbunden.

Gentechnik
(c) Remar - fotolia.com
Wie sich diese auf die Wirtschaftlichkeit auswirken, hat die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART am Beispiel von fünf gentechnisch veränderten Ackerkulturen berechnet. Gegenüber dem konventionellen Anbau fällt der wirtschaftliche Nutzen unterschiedlich aus.

Bis Ende 2013 gilt in der Schweiz das Gentechnik-Moratorium, das den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) verbietet. Sollten nach dessen Ablauf GV-Ackerkulturen angepflanzt werden, muss dafür gesorgt werden, dass eine Vermischung mit konventionellen Kulturen verhindert wird. Dies wird durch so genannte Koexistenz-Massnahmen erreicht, wie das Anlegen von  Sicherheitsabständen zwischen Ackerparzellen und die Transportsicherung des Ernteguts. Diese Massnahmen verursachen Zusatzkosten, die bei konventionellen Kulturen nicht anfallen.

Wie sich die Koexistenz-Kosten auf die Wirtschaftlichkeit beim GVP-Anbau auswirken, hat die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART in einer Studie mit fünf gentechnisch veränderten Ackerkulturen untersucht. Den Berechnungen zufolge liegen die Zusatzkosten für die Koexistenz je nach Kultur und Anbaubedingungen zwischen 73 und 1.023 Franken pro Hektare. Das entspricht einem Anteil von 1 bis 20 Prozent an den gesamten Produktionskosten.


Herbizid-resistente Kulturen bringen mehr Gewinn

Den Zusatzkosten stehen Ertragsvorteile und Einsparungen (z.B. bei Pflanzenschutzmitteln) durch GVP gegenüber. Bei der Kosten-Nutzen-Rechnung schneiden Herbizid-resistente Kulturen besser ab als ihre konventionellen Varianten: sie erbringen 158 Franken (Mais), 559 Franken (Raps) beziehungsweise 640 Franken (Zuckerrüben) mehr Gewinn pro Hektare. Schlechter schneiden hingegen Insekten-resistenter Körnermais und Pilz-resistenter Weizen ab (-209 bzw. -86 Franken).


Anbau nur unter bestimmten Voraussetzungen rentabel

Ob sich ein Anbau von GVP lohnt, hängt nicht allein von der gewählten Ackerkultur ab, sondern von einer Vielzahl weiterer Faktoren. Dazu zählen unter anderem Betriebsgrösse und -struktur und gesetzliche Auflagen. Je grösser beispielsweise der vorgeschriebene Abstand zu benachbarten konventionell bewirtschafteten Feldern sein muss, desto höher werden die Koexistenzkosten. In der Studie werden drei verschiedenen Szenarien angenommen: günstig (grosse Betriebsfläche, wenig Auflagen), ungünstig (kleiner Betrieb, restriktive Auflagen) und mittel. Das mittlere Szenario geht von einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 25 Hektare und mässigen Auflagen aus. Es wurde zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit verwendet.

Die Ergebnisse lassen darauf schliessen, dass die Wirtschaftlichkeit ein relativ kleiner Anreiz für den Anbau von GVP wäre. Die Gewinnspanne zwischen konventionellen und GVP-Kulturen macht beim mittleren Szenario einen Anteil von -4 % bis +8 % an den gesamten Produktionskosten aus. Bei restriktiveren Auflagen wäre ein Anbau hingegen nicht mehr rentabel. Ob sich ein Betrieb für den Anbau von GVP entscheidet, hängt vermutlich vor allem von anderen Faktoren ab, zum Beispiel der Entscheidung der Nachbarbetriebe, der persönlichen Einstellung und der Akzeptanz von GVP durch die Konsumentinnen und Konsumenten.

In der ART-Studie wurden neun Koexistenz-Massnahmen bewertet: Anbauplanung, Sicherheitsabstände, Pufferstreifen, Beprobung des Ernteguts, Ernte, Transportsicherung, Transportdistanz, Nacherntemass­nahmen und Versicherungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Ackerkulturen.

Die Untersuchung wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP)" durchgeführt. Die Resultate sind in dem Bericht „Wirtschaftlichkeit gentechnisch veränderter Ackerkulturen in der Schweiz" zusammengefasst, der auf http://www.agroscope.ch abgerufen werden kann. (art)
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