In den Gelbschalen wurden neben Rapsstängelrüssler und Kohltriebrüssler verbreitet und örtlich auch in hoher Anzahl Rapsglanzkäfer gefangen. Hier sollte aber unbedingt beachtet werden, dass die Gelbschalen eine sehr große Lockwirkung auf die Rapsglanzkäfer ausüben und die Fänge keine unmittelbaren Rückschlüsse auf den tatsächlichen Pflanzenbefall zulassen. Um den Besatz mit Käfern pro Pflanze festzustellen, sollten die Rapspflanzen über einen Gefäß ausgeklopft werden. Der Bekämpfungsrichtwert beim Rapsglanzkäfer richtet sich nach Käfer pro Pflanze.
Da in Sachsen für alle Regionen ein hohes Resistenzniveau der Rapsglanzkäfer gegenüber den Pyrethroiden besteht, dürfen bei gleichzeitigem Auftreten von Stängelrüssler und Rapsglanzkäfer keine Pyrethroide der Klasse II mehr eingesetzt werden. Hier sollte Trebon 30 EC (B2), ein Pyrethroid der Klasse I, zum Einsatz kommen.
Die Beachtung des Bienenschutzes hat beim Einsatz von Insektiziden höchste Priorität. In blühenden Beständen dürfen keine bienengefährlichen Präparate (B1) eingesetzt werden. Das gilt auch, wenn sich blühende Unkräuter im Bestand befinden. B2-Insektizide dürfen nur abends nach Ende des Bienenfluges bis 23 Uhr eingesetzt werden, wenn sich bereits blühende Pflanzen (auch Unkräuter) im Bestand befinden.
Mit B4 gekennzeichnete Pyrethroide sind im Soloeinsatz ungefährlich für Bienen. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung von bienenungefährlichen (B4) Mitteln mit der Auflage NN410 (z. B. für Mospilan, Nexide, Fastac SC, Biscaya, Mavrik, Karate Zeon) zum Schutz von Wildbienen und anderen Bestäuberinsekten auch nur in den Abendstunden erfolgen sollte.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden
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