Laut Schwarz sei bedauerlicherweise festzustellen, dass einzelne Landwirte die Vorgaben der geltenden
Düngeverordnung in grober Weise dadurch missachten, dass zum Beispiel
Gülle auf abgeernteten Maisflächen ausgebracht werde. Dies sei nicht nur rechtswidrig und rücksichtslos gegenüber der Umwelt, sondern in höchstem Maße unsolidarisch gegenüber den Berufskollegen. Man verschaffe sich nicht nur einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber der großen Mehrheit der Landwirte, die die Bestimmungen einhalten und zum Beispiel erhebliche Kosten für Behälterbau oder die Abgabe von Gülle an andere
Betriebe investierten.
Zudem falle man mit einem solchen Verhalten den Berufskollegen in den Rücken, die gerade gegen weitere Verschärfungen des Düngerechts kämpften. Schwarz sagte: „Wir wehren uns gegen die zum Teil überzogenen Vorwürfe gegenüber der Landwirtschaft, aber durch solche Aktionen entziehen wir uns dann in dieser
Diskussion die Glaubwürdigkeit.“
Es sind zwar nur Einzelfälle, so der Verbandspräsident, aber solche Aktionen, die das genaue Gegenteil von guter Landwirtschaft seien, zeichneten ein verheerendes Bild. „Wir überlegen schon lange wie wir gegen das Phänomen der schwarzen Schafe in der Landwirtschaft vorgehen. Allgemeine Hinweise und Appelle reichen offenbar nicht.“, so Schwarz, der abschließend vorschlägt: „Wer als Landwirt und damit Fachmann solches Fehlverhalten beobachtet, sollte den Berufskollegen darauf anzusprechen und ihm sein branchenschädigendes Verhalten deutlich machen.“