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02.04.2012 | 09:25 | Saatgut 

Saatgut-Treuhandverwaltung versendet Formulare zur Nachbauerklärung

Bonn - Die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2011/Frühjahr 2012.

Saatgut
(c) proplanta
Landwirte sind aufgefordert, ihre Angaben per Post oder online auf der neu gestalteten Website der STV unter www.stv-bonn.de bis zum 30.6.2012 einzureichen. Sowohl der Nachbauratgeber als auch die Website enthalten neben Informationen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Pflanzenzüchtung. Neu sind die verschiedenen Statements der Pflanzenzüchter, die aus ihrer Sicht erläutern, warum Nachbaugebühren zur Sicherung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft notwendig sind.
 
Denn die Anforderungen an neue Sorten sind sehr hoch: Komplexe Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten, Toleranzen gegen Frost und Trockenheit im Frühjahr sind gefragt. Nicht zuletzt soll auch der Ertrag hoch sein. Kurzum: Züchtungsfortschritt ist notwendig, aber ihn gibt es nicht zum Nulltarif. Es gibt daher viele Gründe für die Investition in Züchtung: Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind Voraussetzung für die Forschung und Entwicklung von neuen Sorten.
 
Der Schutz geistigen Eigentums ist daher von elementarer Bedeutung. Denn kaum eine Innovation ist so leicht kopierbar und sogar vermehrbar wie die einer Sorte. In der Pflanzenzüchtung regelt daher der Sortenschutz die Refinanzierung der Züchtung. Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert.
 
Für den Züchtungsfortschritt und für Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft ist die STV um eine flächendeckende Erhebung der Nachbaugebühren bemüht. Sämtliche Einnahmen der STV aus der Erhebung der Nachbaugebühren gehen zu 100 Prozent an die jeweiligen Züchterhäuser. „Wir setzen alles daran, die Erhebung so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Der Weg über die STV erspart Landwirten wie Züchtern Aufwand. Denn so muss der Landwirt nur eine Erklärung im Jahr ausfüllen und im Falle des Nachbaus eine Rechnung begleichen anstelle von vielen Einzelangaben an jeden Züchter“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV. (bdp)
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