Bonn - Im Vorfeld der Zwischenfruchtaussaat hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) an das bestehende Verbot des Nachbaus bei einer Vielzahl von Kulturen erinnert.
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Bonn - In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018.
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Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2013/Frühjahr 2014 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30.6.2014 einzureichen.
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Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013.
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Bonn - Die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2011/Frühjahr 2012.
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