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01.08.2018 | 08:56 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Notfall-Zulassung im Weinbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen Drosophila-Arten in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) im Freiland vom 20. Juli bis 16. November 2018 befristet für 120 Tage zugelassen.

Drosophila-Bekämpfung
Pflanzenschutzmittel - Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53. (c) proplanta
Das Mittel kann gegen erwachsene Fruchtfliegen ab Beginn der Reife bis zum Weichwerden der Beeren (BBCH 81-85) mit 0,075 Liter/ha in maximal 200 bis 400 Liter Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit abdriftmindernder Anwendungstechnik (z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2 oder 3 offene Düsen) in die Traubenzone gespritzt werden. Maximal ist 1 Behandlung möglich. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-30m, 95%-15m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) wurde die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau ab dem 27. Juli bis 23. November 2018 befristet für 120 Tage mit 2,5 Liter/ha mit maximal 4 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tage erteilt. Die Wartezeit beträgt 4 Tage.

(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.07.2018)
LTZ Augustenberg
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