Der für diese Indikation mögliche Behandlungszeitraum wurde neu festgelegt auf die Zeit zwischen dem 9. Mai 2017 bis zum 5. September 2017.
Die Anwendung ist damit für exakt 120 Tage möglich.
Die zugelassene Menge wird auf 3.600 Liter begrenzt. Diese Menge reicht bundesweit aus um etwa 6.200 ha Exporthopfen mit einer Anwendung zu behandeln. Dabei ist die Behandlung ist nur auf Flächen zur Erzeugung von Export-Hopfen für die USA vorgesehen.
wurde als Anwendungszeitpunkt der Befallsbeginn bzw. das Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen festgelegt. Maximal darf in der Kultur und im Jahr eine Behandlung durchgeführt werden.
Die für diese Behandlung vorgesehene Aufwandmenge wurde dabei wie folgt festgelegt:
- < BBCH 37: 270 ml/ha in 700 bis 1400 Liter Wasser/ha
- BBCH 37 bis 55: 402 ml/ha in 2000 Liter Wasser/ha
- > BBCH 55: 600 ml/ha in 3.300 Liter Wasser/ha
Die Wartezeit also der Zeitraum zwischen der Behandlung und der Ernte beträgt exakt 28 Tage.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.05.2017)